Sektion Freiburg-Breisgau des Deutschen Alpenvereins (DAV) e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Freiburg im Breisgau
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
VR 246
Gericht
Amtsgericht Freiburg
Letzte Eintragung
10.07.2025
Abrufstand
08.01.2026
Quelle
Handelsregister
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens drei und höchstens sieben Mitgliedern, darunter der Vorstandsvorsitzende, der Finanzvorstand und dem Vertreter der Sektionsjugend. Jedes Vorstandsmitglied ist einzelvertretungsberechtigt. Handelt es sich um Rechtsgeschäfte über einen Vermögenswert von mehr als 5.000 Euro, vertreten zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, wovon einer der Finanzvorstand sein muss. Für Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert von mehr als 30.000 EUR sowie Dauerschuldverhältnisse mit einem Jahresgeschäftswert von mehr als 30.000 EUR wird der Verein durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Jörg Werner
Merdingen
Vorstand
Lukas Vögtle
Freiburg im Breisgau
Vorstand
Milena Canzler
Freiburg im Breisgau
Vorstand
Gerd Matthias Kusserow
Freiburg im Breisgau
Vorstand
Maria Schnaitmann
Merzhausen
Vorstand
Felix Ratzkowski
Stegen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 02.05.1952 mit mehrfachen Änderungen; zuletzt geändert am 23.03.2001.
Die Mitgliederversammlung vom 03.04.2009 hat die Änderung der Satzung in § 15 (Zusammensetzung des Vorstands) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 04.04.2003 hat die Änderung der Satzung in § 16a (Beirat) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 21.11.2003 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 23.03.2012 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Verwirklichung des Vereinszwecks), § 4 (Mitgliedschaft im Deutschen Alpenverein), § 6 (Mitgliederrechte und Haftungsbegrenzung), § 7 (Mitgliederpflichten), § 16 (Vertretung), § 21 (Aufgaben), § 25 (Auflösung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 12.04.2013 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name und Sitz) und § 6 (Mitgliederrechte und Haftungsbegrenzung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 21.11.2014 hat die Änderung der Satzung in §§ 2, 3, 15, 17, 19, 20, 25 beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 18.11.2016 hat die Änderung der Satzung in § 15 (Zusammensetzung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 05.05.2021 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 29.11.2022 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Mitgliedschaft), § 3 (Abteilungen), § 4 (Referate)und § 6 (Mitgliederversammlung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 25.11.2024 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz und Vereinsjahr), § 2 (Mitgliedschaft), § 3 (Abteilungen), § 4 (Referate), § 5 (Organe), § 6 (Mitgliederversammlung), § 7 (Vorstand) und § 8 (Beirat) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 03.11.1954
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 07.04.2006.
Änderungsbeschluss: Sonderband Blatt 53 ff.
Neu geschriebene Satzung Sonderband Blatt 57 ff.
Änderungsbeschluss: AS 471 ff
Änderungsbeschluss: Band II AS 11 ff
Neufassung der Satzung: Band II AS 61 ff Änderungsbeschluss: Band II AS 39 ff
Geänderte Satzung: Band II AS 221 ff Änderungsbeschlüsse: Band II AS 199 ff und 269 ff
Änderungsbeschluss: AS 369 ff
Geänderte Satzung: AS 441 ff
Satzung: AS 595 ff
Satzung: Band III AS 857 ff
Satzung: AS 941 ff
Satzung: AS 985 ff
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.