Sektion EGER UND EGERLAND des Deutschen Alpenvereins (DAV) e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Bubenreuth
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
VR 20626
Gericht
Amtsgericht Fürth
Letzte Eintragung
08.01.2025
Abrufstand
20.09.2025
Quelle
Handelsregister
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den ersten Vorsitzenden, den zweiten Vorsitzenden, den dritten Vorsitzenden und den Schatzmeister vertreten. Jeder vertritt allein. Handelt es sich um Rechtsgeschäfte über einen Vermögenswert von mehr als 1.500,-- Euro, so ist die Mitwirkung eines weiteren zur Einzelvertretung berufenen Vorstandsmitgliedes erforderlich.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Friedrich Rademacher
Möhrendorf
Vorstand
Jörg Rieß
Möhrendorf-Kleinseebach
Vorstand
Herbert Heinrich Heilmann
Heßdorf
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 11.06.1954. Dieses Blatt ist mit Wirkung zum 01. Januar 2006 zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Die Mitgliederversammlung vom 19.10.2012 hat die Änderung der §§ 1 (Name und Sitz), 6 (Mitgliederrechte und Haftungsbegrenzung), 7 (Mitgliederpflichten), 15 (Zusammensetzung, Wahl, Amtszeit), 16 (Vertretung), 17 (Aufgaben), 18 (Geschäftsordnung), 19 (Beirat), 20 (Einberufung), 21 (Aufgaben), 22 (Anfechtungsfrist), 21 (Aufgaben), 23 (Geschäftsordnung der Mitgliederversammlung) der Satzung beschlossen. Der Name des Vereins ist geändert.
Die Mitgliederversammlung vom 15.04.2016 hat die Änderung der §§ 2 (Vereinszweck), § 3 (Verwirklichung des Vereinszwecks), § 4 (Mitgliedschaft im Deutsche Alpenverein e.V.), § 6 (Mitgliederrechte und Haftungsbegrenzung), § 8 (Ehrenmitglieder), § 9 (Aufnahme), § 13 (Abteilungen), § 15 (Zusammensetzung, Wahl, Amtszeit), § 17 (Aufgaben), § 19 (Beirat), § 24 (Rechnungsprüfer/innen) und § 25 (Auflösung) der Satzung beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.