Handelsregister · VR 1005

Chronologischer Auszug

Sektion Duisburg des Deutschen Alpenvereins (DAV) · Amtsgericht Duisburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 05.01.2025

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Sektion Duisburg des Deutschen Alpenvereins (DAV)

b)
Duisburg
a)
Zum Vorstand gehören:
1. Vorsitzender, 2. Vorsitzender, Schatzmeister,
Schriftführer und Vertreter der Sektionsjugend.
Jeder von ihnen ist einzelvertretungsberechtigt. Bei
Rechtsgeschäften über 3000,00 DM ist die Mitwirkung
eines weiteren Vorstandsmitgliedes erforderlich.
Hinsichtlich der Beschränkung der Vertretungsmacht des
Vorstands erhöht sich der Betrag von 3000,00 DM bei
Rechtsgeschäften innerhalb des Vereins sowie im
Verhältnis zum Landesverband des DAV und zum
Hauptverein auf 10000,00 DM.

b)
1. Vorsitzender:
van de Loo, Franz-Josef, Dinslaken, *XX.XX.XXXX
2. Vorsitzender:
Schulz, Udo, Duisburg, *XX.XX.XXXX
Schatzmeister:
Keimer, Uwe, Bankkaufmann, Duisburg
Schriftführer:
Riegel, Ernst, Moers, *XX.XX.XXXX
Vertreter der Sektionsjugend:
Kawelke, Thomas, Oberhausen, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Die Satzung ist errichtet am 15.11.1909, zuletzt geändert am 05.04.1990.
a)
24.10.2005
Müller

b)
Tag der ersten Eintragung:
17.01.1910
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
2a)
Zum Vorstand gehören:
Erster Vorsitzender, Zweiter Vorsitzender, Dritter
Vorsitzender, Schatzmeister, Vertreter der
Sektionsjugend.
Jeder von ihnen ist einzelvertretungsberechtigt. Bei
Rechtsgeschäften über 3000,00 EUR ist die Mitwirkung
eines weiteren Vorstandsmitgliedes erforderlich.
Bei Rechtsgeschäften innerhalb des Vereins sowie im
Verhältnis zum Landesverband des DAV und zum
Hauptverein erhöht sich der Betrag auf 6000,00 EUR.

b)
Geändert, nunmehr
2. Vorsitzender:
Riegel, Ernst, Moers, *XX.XX.XXXX
Geändert, nunmehr
3. Vorsitzender:
Schulz, Udo, Duisburg, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 29.03.2004 hat die vollständige Neufassung der Satzung
beschlossen.
a)
06.12.2005
Lümers

b)
Satzung Blatt 58 ff. der Akten
3a)
Die Mitgliederversammlung vom 24.04./28.08.2006 hat die Änderung der Satzung in § 2
(Vereinszweck), § 3 (Verwirklichung des Vereinszwecks), § 6 (Mitgliedschaft), § 20
(Mitgliederversammlung) und § 26 (Aufgabe eines Arbeitsgebiets) beschlossen.
a)
02.02.2007
Spüler

b)
Beschluss Blatt 108 ff der Akten
4b)
Nicht mehr
1. Vorsitzender:
van de Loo, Franz-Josef, Dinslaken, *XX.XX.XXXX
Geändert, nunmehr
1. Vorsitzender:
Riegel, Ernst, Moers, *XX.XX.XXXX
Geändert, nunmehr
2. Vorsitzender:
Schulz, Udo, Duisburg, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
3. Vorsitzender:
Neuendorf, Horst, Duisburg, *XX.XX.XXXX
a)
10.10.2007
Spüler
5a)
Die Mitgliederversammlung vom 07.04.2008 hat die Änderung der Satzung in § 4
(Mitgliedschaft im Deutschen Alpenverein e.V.), § 6 (Mitgliederrechte und
Haftungsbegrenzung) und § 7 (Mitgliederpflichten) beschlossen.
a)
27.10.2008
Spüler

b)
Beschluss Blatt 155 ff der Akten
6b)
Nicht mehr
Vertreter der Sektionsjugend:
Kawelke, Thomas, Oberhausen, *XX.XX.XXXX
a)
04.08.2009
Spüler
7a)
Zum Vorstand gehören:
Erster Vorsitzender, Zweiter Vorsitzender, Dritter
Vorsitzender, Schatzmeister.
Jeder von ihnen ist einzelvertretungsberechtigt. Bei
Rechtsgeschäften über 6.000,00 EUR ist die Mitwirkung
eines weiteren Vorstandsmitgliedes erforderlich.
Bei Rechtsgeschäften innerhalb des Vereins sowie im
Verhältnis zum Landesverband des DAV und zum
Hauptverein erhöht sich der Betrag auf 12.000,00 EUR.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 23.04.2012 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
07.09.2012
Schumacher

b)
Beschluss Blatt 32-42 des
Sonderbandes
8a)
Die Mitgliederversammlung vom 21.04.2014 hat die Änderung der Satzung in § 2
(Vereinszweck), § 3 (Mittel zur Erreichung des Vereinszwecks), § 4 (Mitgliedschaft im
Deutschen Alpenverein e.V. (DAV), § 6 (Mitgliederrechte und Haftungsbegrenzung) und §
25 (Auflösung, Vermögensabwicklung) beschlossen.
a)
10.07.2014
Schumacher

b)
Satzung Blatt 59-71 des
Sonderbandes
9a)
Zum Vorstand gehören fünf Vorstandsmitglieder.

Jeder von ihnen ist einzelvertretungsberechtigt.

Bei Rechtsgeschäften über 6.000,00 EUR ist die
Mitwirkung eines weiteren Vorstandsmitgliedes
erforderlich.
Bei Rechtsgeschäften innerhalb des Vereins sowie im
Verhältnis zum Landesverband des DAV und zum
Hauptverein erhöht sich der Betrag auf 12.000,00 EUR.

b)
Nicht mehr
2. Vorsitzender:
Schulz, Udo, Duisburg, *XX.XX.XXXX

Nicht mehr
Schatzmeister:
Keimer, Uwe, Bankkaufmann, Duisburg

Geändert, nunmehr
Vorstandsmitglied:
Riegel, Ernst, Moers, *XX.XX.XXXX

Geändert, nunmehr
Vorstandsmitglied:
Neuendorf, Horst, Duisburg, *XX.XX.XXXX

Bestellt als
Vorstandsmitglied:
Hesse, Maik, Mülheim an der Ruhr, *XX.XX.XXXX

Bestellt als
Vorstandsmitglied:
Brewko, Janine, Duisburg, *XX.XX.XXXX

Bestellt als
Vorstandsmitglied:
Bechtloff, Tom, Duisburg, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 06.05.2019 hat die Änderung der Satzung in § 6
(Mitgliederrechte und Haftungsbegrenzung), § 13 (Abteilungen, Gruppen), § 15 (Vorstand,
Zusammensetzung und Wahl) und § 21 (Aufgaben) beschlossen.
a)
18.11.2019
Schumacher

b)
Satzung Blatt 89-94 des
Sonderbandes
10b)
Nicht mehr
Vorstandsmitglied:
Riegel, Ernst, Moers, *XX.XX.XXXX

Nicht mehr
Vorstandsmitglied:
Neuendorf, Horst, Duisburg, *XX.XX.XXXX

Bestellt als
Vorstandsmitglied:
Auwelaers, Ralf, Oberhausen, *XX.XX.XXXX

Bestellt als
Vorstandsmitglied:
Huberty, Thomas, Mülheim an der Ruhr, *XX.XX.XXXX
a)
17.06.2022
Schumacher

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.