Sektion Bergfried des Deutschen Alpenvereins (DAV) e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
München
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
VR 1038
Gericht
Amtsgericht München
Letzte Eintragung
14.06.2023
Abrufstand
05.10.2025
Quelle
Handelsregister
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Bei Rechtsgeschäften über 1.000 Euro wird der Verein durch zwei Vorstandsmitglieder, darunter der 1. oder 2. Vorsitzenden, vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Karin Gall
München
Vorstand
Martina Gründl
München
Vorstand
Martin Reiser
München
Vorstand
Peter Schröder
Höhenkirchen-Siegertsbrunn
Vorstand
Stefanie Holzer
Eichenau
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 01.07.1913 zuletzt geändert am 20.01.1982
Die Mitgliederversammlung vom 12.02.2003 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 28.02.2007 hat die Änderung der §§ 2 (Vereinszweck), 4 (Mitgliedschaft im Deutschen Alpenverein e.V.), 6 (Mitgliederrechte und Haftungsbegrenzung), 16 (Vertretung), 19 (Beirat), 20 (Einberufung der Mitgliederversammlung), 22 (Geschäftsordnung), 23 (Ehrenrat) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 28.2.2007 hat die Änderung des § 7 (Mitgliederpflichten) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 20.02.2013 hat die Änderung der §§ 4 (Mitgliedschaft im Deutschen Alpenverein e.V.), 6 (Mitgliederrechte und Haftungsbegrenzung), 15 (Zusammensetzung (Vorstand), 24 (Rechnungsprüfer/innen) und 25 (Auflösung) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 01.02.2017 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 01.03.2023 hat die Änderung der §§ 13 (Abteilungen, Gruppen) und 21 (Aufgaben) der Satzung beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 13.08.1913. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 140,150 So.
Satzung Bl. 164 SB
Protokoll Bl. 172, 175 SB;
Protokoll Bl. 180/181 SB;
Protokoll Bl. 187/188 SB;
Satzung Bl. 193 bl. Prot. Bl. 194 bl.
Satzung gemäß § 71 BGB Bl. 197 SB.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.