Sektion Augsburg des Deutschen Alpenvereins (DAV) e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Augsburg
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
VR 694
Gericht
Amtsgericht Augsburg
Letzte Eintragung
11.02.2026
Abrufstand
21.03.2026
Quelle
Handelsregister
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Handelt es sich um Rechtsgeschäfte, durch die die Sektion in Höhe von mehr als 3.000,00 EUR verpflichtet wird, ist die Mitwirkung eines weiteren Mitglieds des Vorstands erforderlich. In diesen Fällen muss eines der beiden handelnden Vorstandsmitglieder einer der Vorsitzenden oder der*die Schatzmeister*in sein.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Klemens Wiedemann
Gersthofen
Vorstand
Theodor Seitz
Aystetten
Vorstand
Matthias Eugen Dopfer
Neusäß
Vorstand
Helia Hollmann
Augsburg
Vorstand
Manfred Sproll
Neusäß
Vorstand
Katharina Holzer
Augsburg
Vorstand
Axel Jung
Neusäß
Vorstand
Florian Gebele
Augsburg
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 20.12.1945 zuletzt geändert am 22.04.1999
Die Mitgliederversammlung vom 22.04.2004 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 21.04.2005 hat die Änderung der §§ 4 (Mitgliedschaft im Deutschen Alpenverein e.V.) und 8 (Mitgliederrechte und Haftungsbegrenzung) der neugefassten Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 05.05.2011 hat die Änderung der §§ 2 (Vereinszweck) und 15 (Zusammensetzung des Vorstands) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 02.05.2013 hat die Änderung des § 23 (Rechnungsprüfer/innen) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 13.11.2014 hat die Änderung der §§ 9 (Mitgliederpflichten) und 21 (Aufgaben der Mitgliederversammlung) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 13.05.2015 hat die Änderung der §§ 2 (Vereinszweck), 3 (Mittel zur Einreichung des Vereinszwecks), 4 (Mitgliedschaft im Deutschen Alpenverein e.V.), 8 (Mitgliederrechte und Haftungsbegrenzung), 15 (Zusammensetzung und Wahl) und 24 (Auflösung, Vermögensabwicklung) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 19.03.2024 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Der Name des Vereins und die allgemeine Vertretungsregelung sind geändert.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 15.06.1946. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 109, 112, 122, 133, 135 SB.
Neue Satzung Bl. 137 SB Änderungsbeschluss Bl. 138 SB