Handelsregister · VR 34564

Chronologischer Auszug

SEKI - Verein zur Förderung von sozial orientierten (außer-) schulischen Projekten und Gremien e.V. · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 17.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
SEKI - Verein zur Förderung von sozial orientierten
(außer-) schulischen Projekten und Gremien e.V.

b)
Berlin
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden und dem zweiten Vorsitzenden.

Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch jedes Vorstandsmitglied allein.

Für den Erwerb oder Verkauf, die Belastung und alle
sonstigen Verfügungen über Grundstücke, die Einräumung von Sicherheiten, die Übernahme von Bürgschaften und Garantien und Schuldbeitritte ist ein Beschluss der
Mitgliederversammlung erforderlich.

b)
erster Vorsitzender:

1.
Bandmann, Konstantin, *XX.XX.XXXX, Berlin

zweite Vorsitzende:

2.
Collazo Pérez, Julia, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
Eingetragener Verein

Satzung vom: 06.09.2014

Die Mitgliederversammlung vom 04.05.2015 hat
die Satzung insgesamt neu gefasst.

Die Satzung ist durch Beschluss des Vorstandes
vom 04.09.2015 in § 6 (Mitgliedschaft-Eintritt
der Mitglieder), § 15 (Der Vorstand), § 19 (Auflösung des Vereins und Liquidation) und § 21 (Unterschriften)

Die Satzung ist durch Beschluss des Vorstandes
vom 04.11.2015 in § 14 (Mitgliederversammlung-Anträge, Abstimmungen und Beschlüsse) geändert.
a)
30.11.2015
Hanney
b)
Satzung Bl.18-26
Beschlüsse
Bl.13,44,54-57
(Bl.58-62)
2b)
Nicht mehr zweite Vorsitzende:
2. Collazo Pérez, Julia

zweite Vorsitzende:
3.
Seele, Lisa, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
24.07.2017
Pietsch

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.