Handelsregister · HRB 36512

Registerinformationen

SEKA Wohnen GmbH · Amtsgericht Duisburg

Unternehmen

Stammdaten

Firma
SEKA Wohnen GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Duisburg
Geschäftsanschrift
Philosophenweg 19, 47051 Duisburg

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 36512
Gericht
Amtsgericht Duisburg
Letzte Eintragung
17.03.2025
Abrufstand
26.09.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

der Abschluss von Verträgen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte zur Errichtung von Gebäuden, ferner der Abschluss von Verträgen über Gebäude bzw. Gebäudeteile, sowie die Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung unter Verwendung von Vermögenswerten der Erwerber, Mieter, Pächter oder sonstigen Nutzungsberechtigten sowie die Durchführung und wirtschaftliche Vorbereitung von Bauvorhaben als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung, ferner die Erbringung von Bau- und Projektmanagement im Bereich Modernisierung und Sanierung von Bestandsobjekten und damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Friedrich Maria Garenfeld

Kaarst

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Geschäftsführer(in)

Gunar Thiele

Steinhagen

einzelvertretungsberechtigt

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 22.02.2018.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 17.02.2023 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziffer 2 und mit ihr die Sitzverlegung von Wermelskirchen (bisher Amtsgericht Köln, HRB 93968) nach Duisburg beschlossen.

Insolvenz

  • Durch Beschluss des Amtsgerichts Duisburg (620 IN 480/25) vom 11.03.2025 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt worden und angeordnet worden, dass Verfügungen nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.