Handelsregister · HRB 10747

Registerinformationen

Sehrt Dienstleistungen GmbH · Amtsgericht Friedberg

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Sehrt Dienstleistungen GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Reichelsheim (Wetterau)
Geschäftsanschrift
Untere Haingasse 14, 61203 Reichelsheim (Wetterau)

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 10747
Gericht
Amtsgericht Friedberg
Letzte Eintragung
27.02.2025
Abrufstand
25.10.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

die Planung, Gestaltung, Pflege und Unterhaltung von Außenanlagen und Grünflächen sowie alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten. Hierzu zählen insbesondere: Garten- und Landschaftsbauarbeiten, Pflasterarbeiten, Erdarbeiten, Baum- und Gehölzpflege, die Fällung und Entfernung von Bäumen, Dach- und Fassadenbegrünung, Errichtung von Bewässerungs- und Beleuchtungsanlagen, Natursteinverarbeitung sowie der Handel mit Pflanzen, Gartenbedarf und Baustoffen. Zudem umfasst der Unternehmenszweck die Erbringung von Hausmeisterdienstleistungen aller Art, einschließlich Objektbetreuung, Gebäudereinigung, Treppenhausreinigung, Winterdienst (Räum- und Streuarbeiten), kleinere Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten, Überwachung der Haustechnik, Kontrolle von technischen Anlagen, Schließ- und Kontrollgänge, Pflege von Außenanlagen sowie Entrümpelungs- und Transportdienstleistungen. Das Unternehmen ist berechtigt, alle Geschäfte und Dienstleistungen zu tätigen, die zur Erreichung des Gesellschaftszwecks dienlich oder damit im Zusammenhang stehen.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Leon Clemens Sehrt

Reichelsheim (Wetterau)

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Freitext

  • Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
  • Fall 1

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 05.02.2025

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.