Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden und dem zweiten Vorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Rechtshandlungen, die den Verein zu Leistungen von mehr als fünfhundert Euro verpflichten, bedürfen der Zustimmung der einfachen Mehrheit des Vorstandes.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
274
Nathanael Dehn
Berlin
274
Philipp Jentczak
Berlin
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
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009
Satzung zuletzt geändert am: 2024-04-06
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