Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Den Vorstand im Sinne des § 26 BGB bilden der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende, der Kassenwart und der Schriftführer, wobei jeweils zwei Vorstandsmitglieder, darunter der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende, vertretungsberechtigt sind. Bei Vorstandsbeschlüssen entscheidet bei Stimmengleichheit die Stimme des Leiters der Vorstandssitzung.
Tag der ersten Eintragung: 11.06.1976 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 18.10.2005.
Satzung Bd. II Bl. 9 ff. der Akten
Satzung Bd. II Bl. 48 ff. der Akten
Satzung Blatt 81 ff. der Akten
Satzung
Satzung vom 16.02.1976 zuletzt geändert am 07.03.1993
Die Mitgliederversammlung vom 05.11.2022 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 14.01.2023 hat die Änderung der Satzung in § 12 (Die Auflösung des Vereins) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 16.03.2024 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck der Vereinigung) und § 4 (Mitgliedschaft) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.