Einzelvertretungsbefugnis. Rechtsgeschäfte mit einer Verpflichtung des Vereins von mehr als 5.000,-- Euro im Einzelfall bedürfen immer eines Mitgliederbeschlusses.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Reinhard Müller
Stadtbergen
Vorstand
Martin Drittenpreis
Augsburg
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Die Satzung ist errichtet am 15.02.2002.
Die Mitgliederversammlung vom 27.06.2002 hat nach näherer Maßgabe des eingereichten Protokolls die Änderung der Satzung beschlossen. Dabei wurden geändert: §§ 6 (Mitgliederversammlung), 7 (Vorstand), 8 (Mitgliedsbeiträge) und 12 (Errichtung).