Handelsregister · VR 640211
Chronologischer Auszug
Segelfliegergruppe Tannheim e.V. · Amtsgericht Ulm
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Segelfliegergruppe Tannheim e.V. b) Tannheim | a) Vertretungsberechtigt sind der 1. und der 2. Vorsitzende. Sie vertreten jeweils einzeln. b) 1. Vorsitzender: Ritter, Andreas Kurt, Berkheim, *XX.XX.XXXX 2. Vorsitzender: Graf, Helmut, Erlenmoos, *XX.XX.XXXX | a) Verein Satzung vom 27.04.1958 zuletzt geändert am 19.03.2005 | a) 11.11.2014 Stöferle b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 11.11.2014. Tag der ersten Eintragung: 20.05.1970 |
| 2 | b) Bestellt als 2. Vorsitzender: Fritsch, Markus, Bad Wurzach, *XX.XX.XXXX Nicht mehr 2. Vorsitzender: Graf, Helmut, Erlenmoos, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 24.09.2022 hat die Änderung der Satzung in § 8 (Mitgliederversammlung) sowie die Einfügung von § 19 (Der Verein ist Mitglied im Baden- Württembergischen Luftfahrtverband und im Württembergischen Landessportbund) und § 20 (Vergütung der Tätigkeit der Organmitglieder, Aufwendungsersatz, bezahlte Mitarbeit) und die damit verbundene Neunummerierung der übrigen Paragraphen beschlossen. | a) 30.11.2022 Erbstößer b) Satzung: Bl. 142/149 | |
| 3 | a) Die Mitgliederversammlung vom 16.11.2024 hat die Änderung der Satzung in § 13 (Aktive Mitglieder) beschlossen. Die Mitgliederversammlung vom 19.04.2025 hat die Änderung der Satzung in § 5 (Wahlen, Beschlussfähigkeit, Stimmrecht) beschlossen. | a) 23.10.2025 Erbstößer b) Satzung: Blatt 161/168 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.