Handelsregister · VR 17

Registerinformationen

Segel-Club Edersee e.V. · Amtsgericht Korbach

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Segel-Club Edersee e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Waldeck-Scheid

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 17
Gericht
Amtsgericht Korbach
Letzte Eintragung
17.04.2025
Abrufstand
20.10.2025
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Friedrich Kleine

Korbach

Vorstand

Guido Kalbe

Waldeck

Vorstand

Johannes Brack

Waldeck

Vorstand

Kerstin Wunderlich

Baunatal

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Satzung vom 03.03.1951 zuletzt geändert am 22.03.2003
  • Die Mitgliederversammlung vom 1.4.2006 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 06.03.2010 hat die Änderung der Satzung in § 8 (Vorstand) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 12.3.2011 hat die Änderung der Satzung in den §§ 7 (Jahreshauotversammlung), 8 (Vorstand) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 21.06.2015 hat die Änderung der Satzung in den §§ 1 (Name, Sitz, Rechtsform, Geschäftsjahr, Schriftform) , 2 (Zweck und Gemeinnützigkeit), 5 (Mitgliedschaft), 7 (Jahreshauptversammlung), 8 (Der Vorstand), 12 (Haftung) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 16.03.2019 hat die Änderung der Satzung in den §§ 2 (Zweck und Gemeinnützigkeit), 5 (Mitgliedschaft), 6 (Organe des Clubs), 7 (Mitgliederversammlung), 8 (der Vorstand), das Hinzufügen eines neuen Paragrafen 13 (Datenschutz) und die Änderung der Nummerierung des folgenden Paragrafen (Auflösung) beschlossen.

Freitext

  • Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
  • Protokoll Blatt 198 ff.
  • Satzung Blatt 233 ff
  • Satzung Blatt 302 ff.
  • Satzung Blatt 17 ff Sonderband
  • Ausgaben und Verpflichtungen über EUR 10.000,00 bedürfen der Genehmigung der Jahreshauptversammlung, wenn sie nicht in einem genehmigten Etat ausgewiesen sind.
  • Satzung Blatt 128-143 Sonderband

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.