SEG Stadtentwicklungsgesellschaft Ober-Ramstadt mbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Ober-Ramstadt
Geschäftsanschrift
Darmstädter Straße 29, 64372 Ober-Ramstadt
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
HRB 9661
Gericht
Amtsgericht Darmstadt
Letzte Eintragung
27.08.2025
Abrufstand
20.03.2026
Quelle
Handelsregister
Tätigkeit
Gegenstand des Unternehmens
Erwerb, Entwicklung, Erschließung, Bebauung, Veräußerung und Verwaltung des MIP-Geländes in der Stadt Ober-Ramstadt sowie weiterer Grundstücksflächen im Stadtgebiet und die gesamte Projektleitung der Entwicklungsmaßnahme.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Martin Bullermann
Darmstadt
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Arne Kilian
Frankfurt am Main
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 26.09.2005
Die Gesellschafterversammlung vom 04.07.2007 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 100.000,00 EUR und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 08.10.2024 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 20 (Gewinnverteilung und Verlustabdeckung) beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Gesellschaft hat einen Aufsichtsrat.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 06.12.2005 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Gesellschaftsvertrag Blatt 1 ff. Sonderband
Fall 5
Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss, soweit ein Aufsichtsrat existiert durch diesen, ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
Fall 8
Fall 14
Fall 15
Fall 17
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.