Handelsregister · HRB 9661

Registerinformationen

SEG Stadtentwicklungsgesellschaft Ober-Ramstadt mbH · Amtsgericht Darmstadt

Unternehmen

Stammdaten

Firma
SEG Stadtentwicklungsgesellschaft Ober-Ramstadt mbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Ober-Ramstadt
Geschäftsanschrift
Darmstädter Straße 29, 64372 Ober-Ramstadt

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 9661
Gericht
Amtsgericht Darmstadt
Letzte Eintragung
27.08.2025
Abrufstand
20.03.2026
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Erwerb, Entwicklung, Erschließung, Bebauung, Veräußerung und Verwaltung des MIP-Geländes in der Stadt Ober-Ramstadt sowie weiterer Grundstücksflächen im Stadtgebiet und die gesamte Projektleitung der Entwicklungsmaßnahme.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Martin Bullermann

Darmstadt

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Geschäftsführer(in)

Arne Kilian

Frankfurt am Main

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 26.09.2005
  • Die Gesellschafterversammlung vom 04.07.2007 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 100.000,00 EUR und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 beschlossen.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 08.10.2024 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 20 (Gewinnverteilung und Verlustabdeckung) beschlossen.

Sonstige Rechtsverhältnisse

  • Die Gesellschaft hat einen Aufsichtsrat.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 06.12.2005 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
  • Gesellschaftsvertrag Blatt 1 ff. Sonderband
  • Fall 5
  • Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss, soweit ein Aufsichtsrat existiert durch diesen, ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
  • Fall 8
  • Fall 14
  • Fall 15
  • Fall 17

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.