Handelsregister · VR 160007
Chronologischer Auszug
Seesener Schützenverein von 1956 e.V. · Amtsgericht Braunschweig
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz, Geschäftsanschrift, Empfangsberechtigte | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Seesener Schützenverein von 1956 e.V. b) Seesen | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei Personen, dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter und dem Schatzmeister. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Der Vorstand bedarf zur Eingehung von Verbindlichkeiten der Zustimmung der Mitgliederversammlung, für den Abschluss von Rechtsgeschäften über 5.000,00 DEM der Zustimmung des Gesamtvorstandes. b) 1. Vorsitzender: Schwerdtfeger, Bernd, Abwassermeister, Seesen 2. Vorsitzender: Steuper, Lutz, Krankenpfleger, Seesen, *XX.XX.XXXX Schatzmeister: Schrader, Kay, Northeim, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Satzung vom 22.01.1966 zuletzt geändert am 08.08.1983 | a) 24.10.2006 Jahnke b) Satzung Blatt 95 ff. der Akten Tag der ersten Eintragung: 17.05.1966 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 24.10.2006. |
| 2 | b) Bestellt als 2. Vorsitzender: Siedschlag, Axel, Seesen, *XX.XX.XXXX Nicht mehr 2. Vorsitzender: Steuper, Lutz, Seesen, *XX.XX.XXXX | a) 08.03.2016 Bergemann b) Fall 2 | ||
| 3 | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. | a) Die Mitgliederversammlung vom 14.01.2023 hat die Neufassung der gesamten Satzung insbesondere in § 2 (Zweck des Vereins), § 4 (Mitgliedschaft), § 5 (Aufnahmegebühr), § 7 (Rechte und Pflichten der Mitglieder), § 8 (Organe), § 9 (Mitgliederversammlung), § 11 (Vorstand), § 13 (Beschlussfassung des Gesamtvorstandes), und § 16 (Datenschutz) beschlossen. Der Vorstand hat am 04.08.2023 die Änderung des § 9 (Mitgliederversammlung), § 10 (Außerordentliche Mitgliederversammlung) und § 13 (Beschlussfassung des Gesamtvorstandes) beschlossen. | a) 31.08.2023 Bergemann b) Fall 3 Satzung Blatt 179-187 der Akten |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.