Handelsregister · GnR 177
Chronologischer Auszug
Seenfischerei "Obere Havel" e. G. · Amtsgericht Neubrandenburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländisch Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person der Europäischen Genossenschaft, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Nachschusspflicht, Mindestkapital, Grundkapital der Europäischen Genossenschaft | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand; Leitungsorgan oder geschäftsführende Direktoren der Europäischen Genossenschaft; Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Seenfischerei "Obere Havel" e. G. b) Wesenberg c) Durchführung des gemeinsamen Fischfangs | Die Nachschusspflicht ist auf die Haftsumme beschränkt. Die Haftsumme für jeden Geschäftsanteil beträgt 6.000,00 Euro | a) Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. b) Vorstand: Bork, Wolfgang, Wustrow Vorstand: Bork, Dieter, Mirow, *XX.XX.XXXX | a) eingetragene Genossenschaft Satzung vom 26.11.1991 zuletzt geändert am 08.03.2002 | a) 25.07.2006 Plötz b) Tag der ersten Eintragung: 23.03.1992 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 25.07.2006. | |
| 2 | a) Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten, es sei denn es ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt. Dieser vertritt dann allein. | a) Die Mitgliederversammlung vom 30.07.2010 und vom 22.10.2010 hat die Satzung neu gefasst und insbesondere in § 13 (Leitung und Vertretung der Genossenschaft) und § 17 (Bevollmächtigter der Mitgliederversammlung) die Änderung beschlossen. | a) 11.11.2010 Schwarz | |||
| 3 | Nachschusspflicht geändert, nun: Die Nachschusspflicht ist auf die Haftsumme für den jeweils ersten übernommenen Geschäftsanteil beschränkt. Für weitere übernommene Geschäftsanteile besteht keine Nachschusspflicht. Die Haftsumme für jeden Geschäftsanteil beträgt 6.000,00 Euro | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun: Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. b) Nicht mehr Vorstand: Bork, Dieter, Mirow, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Bork, Martin, Wesenberg, *XX.XX.XXXX Personenbezogene Daten ergänzt, nun: Vorstand: Bork, Wolfgang, Wustrow, *XX.XX.XXXX | a) Die Generalversammlung vom 10.01.2020 hat eine Änderung des Statuts in § 3 (Erwerb der Mitgliedschaft), § 13 (Leitung und Vertretung), § 19 (Ausübung der Mitgliederrechte), § 27 (versammlungsniederschrift), § 29 (Gesetzliche Rücklage), § 30 (Andere Rücklagen), § 38 (Gesetzlicher Prüfungsverband) und § 39 (Bekanntmachung) und damit auch eine Änderung der allgemeinen Vertretungsregelung beschlossen. Bereits mit der Neufassung des Statuts vom 22.10.2010 wurde eine Änderung der Nachschusspflicht beschlossen. | a) 24.02.2020 Ridder |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.