Handelsregister · GnR 177

Chronologischer Auszug

Seenfischerei "Obere Havel" e. G. · Amtsgericht Neubrandenburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 29.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländisch Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person der Europäischen Genossenschaft, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensNachschusspflicht, Mindestkapital, Grundkapital der Europäischen Genossenschafta) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand; Leitungsorgan oder geschäftsführende Direktoren der Europäischen Genossenschaft; Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Seenfischerei "Obere Havel" e. G.

b)
Wesenberg

c)
Durchführung des gemeinsamen
Fischfangs
Die Nachschusspflicht ist auf die
Haftsumme beschränkt. Die
Haftsumme für jeden
Geschäftsanteil beträgt 6.000,00
Euro
a)
Die Genossenschaft wird durch zwei
Vorstandsmitglieder gemeinsam
vertreten.

b)
Vorstand:
Bork, Wolfgang, Wustrow
Vorstand:
Bork, Dieter, Mirow, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragene Genossenschaft
Satzung vom 26.11.1991 zuletzt geändert am
08.03.2002
a)
25.07.2006
Plötz

b)
Tag der ersten Eintragung:
23.03.1992
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden und
dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
25.07.2006.
2a)
Die Genossenschaft wird durch zwei
Vorstandsmitglieder gemeinsam
vertreten, es sei denn es ist nur ein
Vorstandsmitglied bestellt. Dieser
vertritt dann allein.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 30.07.2010
und vom 22.10.2010 hat die Satzung neu
gefasst und insbesondere in § 13 (Leitung und
Vertretung der Genossenschaft) und § 17
(Bevollmächtigter der Mitgliederversammlung)
die Änderung beschlossen.
a)
11.11.2010
Schwarz
3Nachschusspflicht geändert,
nun:
Die Nachschusspflicht ist auf die
Haftsumme für den jeweils
ersten übernommenen
Geschäftsanteil beschränkt. Für
weitere übernommene
Geschäftsanteile besteht keine
Nachschusspflicht. Die
Haftsumme für jeden
Geschäftsanteil beträgt 6.000,00
Euro
a)
Allgemeine Vertretungsregelung
geändert, nun:
Jedes Vorstandsmitglied vertritt
einzeln. Jedes Vorstandsmitglied ist
befugt, im Namen der
Genossenschaft mit sich als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte
vorzunehmen.

b)
Nicht mehr
Vorstand:
Bork, Dieter, Mirow, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstand:
Bork, Martin, Wesenberg, *XX.XX.XXXX
Personenbezogene Daten ergänzt,
nun:
Vorstand:
Bork, Wolfgang, Wustrow,
*XX.XX.XXXX
a)
Die Generalversammlung vom 10.01.2020 hat
eine Änderung des Statuts in § 3 (Erwerb der
Mitgliedschaft), § 13 (Leitung und Vertretung),
§ 19 (Ausübung der Mitgliederrechte), § 27
(versammlungsniederschrift), § 29
(Gesetzliche Rücklage), § 30 (Andere
Rücklagen), § 38 (Gesetzlicher
Prüfungsverband) und § 39
(Bekanntmachung) und damit auch eine
Änderung der allgemeinen
Vertretungsregelung beschlossen.
Bereits mit der Neufassung des Statuts vom
22.10.2010 wurde eine Änderung der
Nachschusspflicht beschlossen.
a)
24.02.2020
Ridder

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.