Die Vermittlung von Versicherungsverträgen sowie von Bausparverträgen und Kapitalanlagen. Die Gesellschaft erbringt die Anlage- und Abschlussvermittlung im Sinne des § 1 Abs. 1 a Satz 2 Nrn. 1 und 2 KWG von Anteilen an Investmentvermögen, die von einer Kapitalanlagegesellschaft ausgegeben werden, und/oder von ausländischen Investmentanteilen, die nach dem Investmentgesetz öffentlich vertrieben werden dürfen, für die in § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 KWG genannten Unternehmen. Bei der Erbringung dieser Finanzdienstleistungen ist die Gesellschaft nicht befugt, sich Eigentum oder Besitz an Geldern oder Anleihen von Kunden zu verschaffen. Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken nach § 112 des Investmentgesetzes (sog. "Single-Hedgefonds") werden von der Gesellschaft nicht vermittelt.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln.
Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Stefan Seel
Saarbrücken
Geschäftsführer(in)
Horst Karl Oskar Wagner
Saarbrücken
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 13.09.2004
Die Gesellschafterversammlung vom 01.08.2005 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages und dabei auch eine Änderung in § 1 Abs.1 (Firma), § 2 -vorher § 3- (Unternehmensgegenstand), § 4 -vorher § 5- (Vertretung/Geschäftsführung) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 13.09.2005 hat erneut eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Unternehmensgegenstand) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 22.12.2010 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz der Gesellschaft) und mit ihr die Sitzverlegung nach Saarbrücken beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 19.01.2011 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz der Gesellschaft) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen.
Freitext
Gesellschaftsvertrag Bl. 9 ff SB
GesVertrag Bl.72 SB
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Haftung der Gesellschaft für die im Betrieb befindlichen Verbindlichkeiten der "Landesdirektion Volker Rech" sowie der Übergang der in dem Betrieb der "Landesdirektion Volker Rech" begründeten Forderungen ist ausgeschlossen (§ 25 Abs.2 HGB).
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.