Vertretungsberechtigt sind der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und der Kassier. Jeder ist einzelvertretungsberechtigt. Bei a) Rechtsgeschäften mit einem Wert von mehr als 1.000,00 Euro b) Aufnahme von Krediten c) Gewährung von Darlehen d) Rechtsgeschäfte mit Verwandten und Familienangehörigen e) Begründung und Änderung von Dauerschuldverhältnissen (Arbeitsverhältnisse, Mietverträge, usw.) vertreten jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Zeki Ünüvar
Mannheim
Vorstand
Andreas Limpido
Mannheim
Vorstand
Leon Rebel
Mannheim
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 07.06.2014 mit Änderung vom 18.07.2014 und 10.09.2014.
Freitext
Satzung: Sonderband 1 Bl. 30-36
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