Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Im Rahmen der ordnungsgemäßen Geschäftsführung kann der/die 1. Vorsitzende (im Fall der Vertretung der /die 2. Vorsitzende) in eigener Verantwortung über Ausgaben bis einschließlich 500 Euro verfügen. Der Vorstand kann im Rahmen der ordnungsgemäßen Geschäftsführung in eigener Verantwortung über Ausgaben von 1.000 Euro bis einschließlich 50 % des Vereinsvermögens verfügen. Ausgaben über 50 % bis zu 2/3 des Vereinsvermögens bedürfen der Beschlussfassung der Mitgliederversammlung.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Esther Dehler
Grub a.Forst
Vorstand
Carina Cervenka
Grub a..Forst
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Die Satzung ist errichtet am 23.12.2023.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden.
Freitext
Satzung Bl. 6 SB;
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