Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam, darunter immer der 1., 2. oder 3. Vorsitzende. Nachfolgende Beschlüsse bedürfen der schriftlichen Genehmigung des Ortsordinarius: a) Errichtung von Planstellen, soweit Zuschüsse zu deren Finanzierung aus kirchlichen Mitteln benötigt werden b) Grundstücksgeschäfte im Umfang von mehr als 15.000,00 Euro c) Aufnahme und Hergabe von Darlehen über 15.000,00 Euro d) Übernahme von Bürgschaften
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Christian Wöber
Weilbach
Vorstand
Michael Prokschi
Kirchzell
Vorstand
Elmar Miksche
Röllbach
Vorstand
Raimund Eisert
Amorbach
Vorstand
Vera Kirchgäßner
Erlenbach
Vorstand
Peter Schmitt
Amorbach
Vorstand
Stefan Schwab
Kirchzell
Vorstand
Erich Kuhn
Schneeberg
Vorstand
Bernhard Kern
Walldürn-Rippberg
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Die Satzung ist errichtet am 20.03.2014 und wurde zuletzt geändert mit Beschluss vom 23.09.2015.
Freitext
Satzung Bl. 20-27 SB;
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