Der Verein wird jeweils durch zwei Personen des Vorstandes, darunter der 1. oder 2. Vorsitzende, vertreten. Zur Wirksamkeit nachfolgender Beschlüsse ist die schriftliche Genehmigung des Ortsordinarius, die über den Caritasverband Aschaffenburg-Stadt und Landkreis e.V. zu beantragen ist, erforderlich: a) Errichtung von Planstellen, soweit Zuschüsse zu deren Finanzierung aus kirchlichen Mitteln benötigt werden, b) Grundstücksgeschäfte im Umfang von mehr als 15.000,-- EUR, c) die Aufnahme und Hergabe von Darlehen über 15.000,-- EUR und d) die Übernahme von Bürgschaften.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Horst Przybilski
Stockstadt
Vorstand
Elena Uhl
Sulzbach
Vorstand
Christine Rescigno
Großostheim
Vorstand
Josefine Englert
Großwallstadt
Vorstand
Uwe Nimbler
Großostheim
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 20.11.1910 zuletzt geändert am 12.09.1976
Die Mitgliederversammlung vom 11.01.2006 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurde geändert:§ 1 (Name).
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 19.12.1910. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 4 So.
Satzung Bl. 32 ff SB; Protokoll Bl. 28 ff SB;
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.