Handelsregister · HRA 2648

Chronologischer Auszug

SDS-Stadtwirtschaftliche Dienstleistungen Schwerin, Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Schwerin · Amtsgericht Schwerin

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 28.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmensa) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitgliedera) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
SDS-Stadtwirtschaftliche Dienstleistungen
Schwerin, Eigenbetrieb der Landeshauptstadt
Schwerin

b)
Schwerin

c)
Die Landeshaupstadt Schwerin erfüllt
- die Aufgabe Friedhofs- und
Bestattungswesens einschließlich der
Verwaltung und Unterhaltung der öffentlichen
Grünflächen;
- die Aufgaben der öffentlichen Reinigung und
Unterhaltung der öffentlichen Straßen, Plätze
und Wege
- und die Aufgaben der öffentlichen
Abfallentsorgung in Form eines
Eigenbetriebes.
a)
Der Eigenbetrieb wird durch die Werkleitung vertreten.
Ist nur ein Werkleiter bestellt, so vertritt dieser allein.
Sind mehrere Werkleiter bestellt, so vertreten zwei
Werkleiter gemeinsam.

b)
Werkleiter:
Klöbzig, Hugo, Schwerin, *XX.XX.XXXX
Werkleiter:
Dr. Wolf, Josef, Grambow, *XX.XX.XXXX
a)
Kommunaler Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Schwerin
Betriebssatzung vom 18.12.2000, zuletzt geändert am
22.07.2003
a)
18.12.2006
Niemann
2b)
Nicht mehr
Werkleiter:
Dr. Wolf, Josef
Nicht mehr
Werkleiter:
Klöbzig, Hugo, Schwerin, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Werksleiter:
Wilczek, Ilka, Bandenitz, *XX.XX.XXXX
a)
25.06.2010
Matthiessen
3a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun:
Der Eigenbetrieb wird durch die Werkleitung vertreten.
Ist nur ein Werkleiter bestellt, so vertritt dieser allein.
Ist nur ein Stellvertreter bestellt, so vertritt dieser
allein. Sind mehrere Werkleiter und/oder Stellvertreter
bestellt, so vertreten zwei Werkleiter oder zwei
Stellvertrer gemeinsam oder ein Werkleiter
gemeinsam mit einem Stellvertreter.
b)
Bestellt als
stellvertretender Werkleiter:
Matlachowski, Hans-Dieter, Schwerin, *XX.XX.XXXX
a)
Die Betriebssatzung ist durch Beschluss vom 13.06.2005 in § 1
und durch Beschluss vom 16.11.2009/13.12.2010 in § 3
geändert.
a)
01.09.2011
Matthiessen
4c)
Gegenstand geändert, nun:
Die Landeshaupstadt Schwerin erfüllt
- die Aufgaben des Friedhofs- und
Bestattungswesens einschließlich der
Verwaltung und Unterhaltung der öffentlichen
Grünflächen;
- die Unterhaltung der öffentlichen Straßen,
Plätze und Wege;
- die Aufgaben der öffentlichen
Abfallentsorgung sowie
- die Umsetzung von investiven Maßnahmen
in den vorgenannten Bereichen.
b)
Nicht mehr
stellvertretender Werkleiter:
Matlachowski, Hans-Dieter, Schwerin, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
stellvertretender Werkleiter:
Klabe, Axel, Schwerin, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 28.04.2014 hat die Änderung
der Satzung in § 1 (Gegenstand) beschlossen.
a)
09.07.2014
Niemann
5a)
Die Betriebssatzung ist durch Beschluss vom
23.04.2018/10.07.2018 in § 3, § 4, § 5, § 6, § 7 und § 8
geändert.
Die Betriebssatzung ist durch Beschluss vom
15.06.2020/21.10.2020 in § 4 und § 6 geändert.
a)
24.09.2021
Niemann
6c)
Gegenstand geändert, nun:
Die Landeshaupstadt Schwerin erfüllt
-die Aufgaben des Friedhofs- und
Bestattungswesens einschließlich der
Verwaltung und Unterhaltung der öffentlichen
Grünflächen sowie des
Holzvorratsvermögens sowie
-die Unterhaltung der öffentlichen Straßen,
Plätze und Wege
-die Aufgaben der öffentlichen
Abfallentsorgung sowie
-die Umsetzung von investiven Maßnahmen in
den vorgenannten Bereichen.
a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun:
Der Eigenbetrieb wird durch die Werkleitung vertreten.
Sind nur ein Werkleiter und ein Stellvertreter bestellt,
sind diese jeweils einzelvertretungsberechtigt.
Sind mehrere Werkleiter und/oder Stellvertreter
bestellt, so vertreten zwei Werkleiter oder zwei
Stellvertrer gemeinsam oder ein Werkleiter
gemeinsam mit einem Stellvertreter.
a)
Die Betriebssatzung ist durch Beschluss vom
31.01.2022/18.02.2022 in § 1 (Name, Gegenstand und
Bereiche), § 2 (Stammkapital), § 3 (Vertretung) und § 4
(Aufgaben der Werkleitung) geändert.
a)
04.01.2023
Niemann

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.