Handelsregister · HRA 2648
Chronologischer Auszug
SDS-Stadtwirtschaftliche Dienstleistungen Schwerin, Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Schwerin · Amtsgericht Schwerin
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitglieder | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) SDS-Stadtwirtschaftliche Dienstleistungen Schwerin, Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Schwerin b) Schwerin c) Die Landeshaupstadt Schwerin erfüllt - die Aufgabe Friedhofs- und Bestattungswesens einschließlich der Verwaltung und Unterhaltung der öffentlichen Grünflächen; - die Aufgaben der öffentlichen Reinigung und Unterhaltung der öffentlichen Straßen, Plätze und Wege - und die Aufgaben der öffentlichen Abfallentsorgung in Form eines Eigenbetriebes. | a) Der Eigenbetrieb wird durch die Werkleitung vertreten. Ist nur ein Werkleiter bestellt, so vertritt dieser allein. Sind mehrere Werkleiter bestellt, so vertreten zwei Werkleiter gemeinsam. b) Werkleiter: Klöbzig, Hugo, Schwerin, *XX.XX.XXXX Werkleiter: Dr. Wolf, Josef, Grambow, *XX.XX.XXXX | a) Kommunaler Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Schwerin Betriebssatzung vom 18.12.2000, zuletzt geändert am 22.07.2003 | a) 18.12.2006 Niemann | |
| 2 | b) Nicht mehr Werkleiter: Dr. Wolf, Josef Nicht mehr Werkleiter: Klöbzig, Hugo, Schwerin, *XX.XX.XXXX Bestellt als Werksleiter: Wilczek, Ilka, Bandenitz, *XX.XX.XXXX | a) 25.06.2010 Matthiessen | |||
| 3 | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun: Der Eigenbetrieb wird durch die Werkleitung vertreten. Ist nur ein Werkleiter bestellt, so vertritt dieser allein. Ist nur ein Stellvertreter bestellt, so vertritt dieser allein. Sind mehrere Werkleiter und/oder Stellvertreter bestellt, so vertreten zwei Werkleiter oder zwei Stellvertrer gemeinsam oder ein Werkleiter gemeinsam mit einem Stellvertreter. b) Bestellt als stellvertretender Werkleiter: Matlachowski, Hans-Dieter, Schwerin, *XX.XX.XXXX | a) Die Betriebssatzung ist durch Beschluss vom 13.06.2005 in § 1 und durch Beschluss vom 16.11.2009/13.12.2010 in § 3 geändert. | a) 01.09.2011 Matthiessen | ||
| 4 | c) Gegenstand geändert, nun: Die Landeshaupstadt Schwerin erfüllt - die Aufgaben des Friedhofs- und Bestattungswesens einschließlich der Verwaltung und Unterhaltung der öffentlichen Grünflächen; - die Unterhaltung der öffentlichen Straßen, Plätze und Wege; - die Aufgaben der öffentlichen Abfallentsorgung sowie - die Umsetzung von investiven Maßnahmen in den vorgenannten Bereichen. | b) Nicht mehr stellvertretender Werkleiter: Matlachowski, Hans-Dieter, Schwerin, *XX.XX.XXXX Bestellt als stellvertretender Werkleiter: Klabe, Axel, Schwerin, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 28.04.2014 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Gegenstand) beschlossen. | a) 09.07.2014 Niemann | |
| 5 | a) Die Betriebssatzung ist durch Beschluss vom 23.04.2018/10.07.2018 in § 3, § 4, § 5, § 6, § 7 und § 8 geändert. Die Betriebssatzung ist durch Beschluss vom 15.06.2020/21.10.2020 in § 4 und § 6 geändert. | a) 24.09.2021 Niemann | |||
| 6 | c) Gegenstand geändert, nun: Die Landeshaupstadt Schwerin erfüllt -die Aufgaben des Friedhofs- und Bestattungswesens einschließlich der Verwaltung und Unterhaltung der öffentlichen Grünflächen sowie des Holzvorratsvermögens sowie -die Unterhaltung der öffentlichen Straßen, Plätze und Wege -die Aufgaben der öffentlichen Abfallentsorgung sowie -die Umsetzung von investiven Maßnahmen in den vorgenannten Bereichen. | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun: Der Eigenbetrieb wird durch die Werkleitung vertreten. Sind nur ein Werkleiter und ein Stellvertreter bestellt, sind diese jeweils einzelvertretungsberechtigt. Sind mehrere Werkleiter und/oder Stellvertreter bestellt, so vertreten zwei Werkleiter oder zwei Stellvertrer gemeinsam oder ein Werkleiter gemeinsam mit einem Stellvertreter. | a) Die Betriebssatzung ist durch Beschluss vom 31.01.2022/18.02.2022 in § 1 (Name, Gegenstand und Bereiche), § 2 (Stammkapital), § 3 (Vertretung) und § 4 (Aufgaben der Werkleitung) geändert. | a) 04.01.2023 Niemann |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.