Handelsregister · VR 11162

Registerinformationen

Schwimmverein Kirchheimbolanden e.V. · Amtsgericht Kaiserslautern

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Schwimmverein Kirchheimbolanden e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Kirchheimbolanden

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 11162
Gericht
Amtsgericht Kaiserslautern
Letzte Eintragung
02.06.2025
Abrufstand
21.09.2025
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Arnulf Ollig

Bolanden

Vorstand

Armin Kuhn

Kirchheimbolanden

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Die Satzung ist errichtet am 24.05.1949 mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 30.09.1999 geändert.
  • Die Mitgliederversammlung vom 20.04.2012 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Erwerb der Mitgliedschaft), § 4 (Beiträge) und § 9 (Vorstand und Gesamtvorstand) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 12.04.2013 hat den Wortlaut von § 8 (Mitgliederversammlung) der Satzung bestätigt.
  • Die Mitgliederversammlung vom 11.05.2016 hat die Änderung der Satzung in § 8 (Mitgliederversammlung) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 28.02.2018 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 11.03.2020 hat die Änderung der Präambel der Satzung beschlossen.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 14.09.1972 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 1162 Ro getreten. Freigegeben am 08.05.2006.
  • Fall 3 Bl. 68-78; Satzung Bl. 73-77
  • Fall 5 Bl. 83-91 Satzung Bl. 86-88
  • Fall 6 Bl. 94-102
  • Fall 7 Bl. 108-123; Satzung Bl. 117-123
  • Fall 8 Bl. 126-144 Satzung Bl. 136-142
  • Fall 9 Bl. 147 - 155
  • Fall 10
  • Bl. 159 ff.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.