Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der 1. Vorsitzenden, dem/der 2. Vorsitzenden und dem/der Kassenwart/in. Der/die 1. Vorsitzende ist einzelvertretungsberechtigt. Der/die 2. Vorsitzende und der/die Kassenwart/in vertreten gemeinsam. Bei Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 3.000,00 EUR sowie bei Dauerschuldverhältnissen (z. B. Miet- und Sponsoringverträge, Verträge mit Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen des Vereins sowie Sportlern/Sportlerinnen, Trainern/Trainerinnen und sonstigen Dritten, die eine Dienst- oder Werkleistung zum Gegenstand haben) wird der Verein durch den/die 1. Vorsitzende/n und ein weiteres Mitglied des Vorstands gemäß § 26 BGB vertreten. Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 10.000,00 EUR sowie Dauerschuldverhältnisse mit einem Jahresgeschäftswert über 10.000,00 EUR sind für den Verein nur verbindlich, wenn die Zustimmung des Gesamtvorstands erteilt ist.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Lars Manuel Konrad
Kirchzarten
Vorstand
Meik Gräber
Kirchzarten
Vorstand
Heike Spengler
St. Peter
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 12.09.2022.
Die Mitgliederversammlung vom 10.10.2023 hat die Änderung der Satzung in § 16 (neu: Schutz von Kindern und Jugendlichen) und die Neunummerierung der bisherigen §§ 16 und 17 in §§ 17 und 18 beschlossen.
Freitext
Satzung: AS. 43 ff.
Satzung: AS. 119 ff.
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