Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende und der Kassenwart.
Der Vorstand wird auf die Dauer von jeweils zwei Jahren gewählt.
Tag der ersten Eintragung: 24.08.1925 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 07.03.2006.
Änderungsbeschluss Blatt 61-64 der Akten; neuer Wortlaut der Satzung Blatt 67 ff der Akten
Neufassung Satzung Blatt 85ff der Akten
Fall 5
Fall 6
Satzung
Satzung vom 06.08.1925
Die Mitgliederversammlung vom 27.03.2006 hat die Änderung der Satzung in § 2 Abs. 2 (Ziele) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 22.06.2009 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Ziele), § 8 (Vorstand) und § 10 (Kassenprüfer) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 11.05.2015 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Geschäftsjahr), § 2 (Ziele), § 11 (Vergütungen), § 14 (Auflösung des Vereins und Anfallberechtigung) und § 16 (Rechtskraft) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.