Handelsregister · VR 946

Chronologischer Auszug

Schweriner Gästeführer e.V. · Amtsgericht Schwerin

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 26.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Schweriner Stadtführer e.V.

b)
Schwerin
a)
Der Vorstand gem. § 26 BGB besteht aus dem
Vorsitzenden, dem Stellvertreter und dem
Rechnungsführer. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder
vertreten gemeinsam.

b)
Vorsitzender:
Dipl.-Ing. Ruchhöft, Herbert, Schwerin
Rechnungsführerin:
Stamm, Silke, Schwerin
Stellvertreter:
Donner, Ralf, Schwerin, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Die Satzung ist errichtet am 05.03.1996.
a)
12.08.2008
Discher

b)
Tag der ersten Eintragung:
20.11.1996
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
12.08.2008.
2a)
Schweriner Gästeführer e.V.
a)
Durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 05.03.2008 wurde die Satzung neu
gefasst.
a)
12.08.2008
Discher
3b)
Nicht mehr
Vorsitzender:
Dipl.-Ing. Ruchhöft, Herbert, Schwerin
Geändert, nun:
Vorsitzender:
Donner, Ralf, Schwerin, *XX.XX.XXXX
stellv. Vorsitzende:
Wolter, Elisabeth, Rusch, *XX.XX.XXXX
a)
28.06.2010
Niemann
4b)
Nicht mehr
Vorsitzender:
Donner, Ralf, Schwerin, *XX.XX.XXXX

Nicht mehr
stellv. Vorsitzende:
Wolter, Elisabeth, Rusch, *XX.XX.XXXX

Bestellt als
Vorsitzende:
Kühnel, Kathleen, Schwerin, *XX.XX.XXXX

Bestellt als
stellvertretende Vorsitzende:
Beck-Babajanyan, Teresa, Schwerin, *XX.XX.XXXX
a)
05.11.2013
Busch
5b)
Nicht mehr
Rechnungsführerin:
Stamm, Silke, Schwerin
a)
27.10.2016
Niemann
6b)
Bestellt als
Rechnungsführerin:
Adjinski, Ilka, Schwerin, *XX.XX.XXXX
a)
23.08.2017
Busch

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.