Handelsregister · HRA 2669

Chronologischer Auszug

Schweriner Abwasserentsorgung, Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Schwerin · Amtsgericht Schwerin

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 24.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmensa) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitgliedera) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Schweriner Abwasserentsorgung,
Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Schwerin

b)
Schwerin

c)
Die Landeshauptstadt Schwerin erfüllt die
Aufgabe der Abwasserbeseitigung in Form
eines Eigenbetriebes.
a)
Der Eigenbetrieb wird durch die Werkleitung vertreten.
Die Werkleitung besteht aus einem oder mehreren
Werkleitern und Stellvertretern. Ist nur ein Werkleiter
bestellt, so vertritt dieser allein. Sind mehrere
Werkleiter bestellt, so vertreten zwei Werkleiter
gemeinsam oder ein Werkleiter gemeinsam mit einem
Stellvertreter.

b)
Werkleiter:
Klöbzig, Hugo, Schwerin, *XX.XX.XXXX
Werkleiter:
Nieke, Lutz, Görslow, *XX.XX.XXXX
a)
Kommunaler Eigenbetreib der Landeshauptstadt Schwerin
Betriebssatzung vom 21.07.2000, zuletzt geändert am
22.07.2003
a)
29.01.2007
Niemann
2b)
Nicht mehr
Werkleiter:
Klöbzig, Hugo, Schwerin, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
stellvertretende Werkleiterin:
Bürger, Beate, Seehof, *XX.XX.XXXX
a)
17.03.2010
Niemann
3a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun:
Der Eigenbetrieb wird durch die Werkleitung vertreten.
Ist nur ein Werkleiter bestellt, so vertritt dieser allein.
Ist nur ein Stellvertreter bestellt, so vertritt dieser
allein. Sind mehrere Werkleiter und/oder Stellvertreter
bestellt, so verteten zwei Werkleiter oder zwei
Stellvertreter gemeinsam oder ein Werkleiter
gemeinsam mit einem Stellvertreter.
a)
Die Betriebssatzung ist durch Beschluss vom 22.02.2010 in § 4
und durch Beschluss vom 13.12.2010 in § 3 geändert.
a)
01.09.2011
Matthiessen
4a)
Die Betriebssatzung ist durch Beschluss vom 28.04.2014 in § 1
(Name, Gegenstand und Bereiche) geändert.
a)
11.08.2014
Niemann
5b)
Nicht mehr
stellvertretende Werkleiterin:
Bürger, Beate, Seehof, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
stellvertretende Werkleiterin:
Beyer, Petra, Schwerin, *XX.XX.XXXX
a)
13.01.2021
Niemann
6a)
Die Betriebssatzung ist durch Beschluss vom 23.04.2018 in § 3
(Vertretung), § 4 (Aufgaben der Werkleitung), § 5
(Werkausschuss), § 6 (Aufgaben des Werkausschusses) und § 7
(Berichtsspflichten) und durch Beschluss vom 15.06.2020 in § 4
(Aufgaben der Werkleitung) und § 6 (Aufgaben des
Werkausschusses) geändert.
a)
29.01.2021
Niemann
7a)
Die Mitgliederversammlung vom 31.01.2022 hat die Neufassung
der Satzung beschlossen.
a)
25.07.2022
Niemann
8b)
Ausgeschieden als
Werkleiter:
Nieke, Lutz, Görslow, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Werkleiter:
Schultz, Karsten, Schwerin, *XX.XX.XXXX
a)
10.10.2022
Niemann

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.