Handelsregister · HRA 2669
Chronologischer Auszug
Schweriner Abwasserentsorgung, Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Schwerin · Amtsgericht Schwerin
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitglieder | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Schweriner Abwasserentsorgung, Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Schwerin b) Schwerin c) Die Landeshauptstadt Schwerin erfüllt die Aufgabe der Abwasserbeseitigung in Form eines Eigenbetriebes. | a) Der Eigenbetrieb wird durch die Werkleitung vertreten. Die Werkleitung besteht aus einem oder mehreren Werkleitern und Stellvertretern. Ist nur ein Werkleiter bestellt, so vertritt dieser allein. Sind mehrere Werkleiter bestellt, so vertreten zwei Werkleiter gemeinsam oder ein Werkleiter gemeinsam mit einem Stellvertreter. b) Werkleiter: Klöbzig, Hugo, Schwerin, *XX.XX.XXXX Werkleiter: Nieke, Lutz, Görslow, *XX.XX.XXXX | a) Kommunaler Eigenbetreib der Landeshauptstadt Schwerin Betriebssatzung vom 21.07.2000, zuletzt geändert am 22.07.2003 | a) 29.01.2007 Niemann | |
| 2 | b) Nicht mehr Werkleiter: Klöbzig, Hugo, Schwerin, *XX.XX.XXXX Bestellt als stellvertretende Werkleiterin: Bürger, Beate, Seehof, *XX.XX.XXXX | a) 17.03.2010 Niemann | |||
| 3 | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun: Der Eigenbetrieb wird durch die Werkleitung vertreten. Ist nur ein Werkleiter bestellt, so vertritt dieser allein. Ist nur ein Stellvertreter bestellt, so vertritt dieser allein. Sind mehrere Werkleiter und/oder Stellvertreter bestellt, so verteten zwei Werkleiter oder zwei Stellvertreter gemeinsam oder ein Werkleiter gemeinsam mit einem Stellvertreter. | a) Die Betriebssatzung ist durch Beschluss vom 22.02.2010 in § 4 und durch Beschluss vom 13.12.2010 in § 3 geändert. | a) 01.09.2011 Matthiessen | ||
| 4 | a) Die Betriebssatzung ist durch Beschluss vom 28.04.2014 in § 1 (Name, Gegenstand und Bereiche) geändert. | a) 11.08.2014 Niemann | |||
| 5 | b) Nicht mehr stellvertretende Werkleiterin: Bürger, Beate, Seehof, *XX.XX.XXXX Bestellt als stellvertretende Werkleiterin: Beyer, Petra, Schwerin, *XX.XX.XXXX | a) 13.01.2021 Niemann | |||
| 6 | a) Die Betriebssatzung ist durch Beschluss vom 23.04.2018 in § 3 (Vertretung), § 4 (Aufgaben der Werkleitung), § 5 (Werkausschuss), § 6 (Aufgaben des Werkausschusses) und § 7 (Berichtsspflichten) und durch Beschluss vom 15.06.2020 in § 4 (Aufgaben der Werkleitung) und § 6 (Aufgaben des Werkausschusses) geändert. | a) 29.01.2021 Niemann | |||
| 7 | a) Die Mitgliederversammlung vom 31.01.2022 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 25.07.2022 Niemann | |||
| 8 | b) Ausgeschieden als Werkleiter: Nieke, Lutz, Görslow, *XX.XX.XXXX Bestellt als Werkleiter: Schultz, Karsten, Schwerin, *XX.XX.XXXX | a) 10.10.2022 Niemann |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.