Handelsregister · VR 5233

Registerinformationen

Schweizer Sennenhund-Verein für Deutschland e.V. · Amtsgericht München

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Schweizer Sennenhund-Verein für Deutschland e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
München

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 5233
Gericht
Amtsgericht München
Letzte Eintragung
15.01.2025
Abrufstand
20.09.2025
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Christel Fechler

Wermelskirchen

Vorstand

Norbert Bachmann

Auetal

Vorstand

Ewald Müller

Buch

Vorstand

Birgit Engels

Wegberg

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Satzung vom 07.04.1951 zuletzt geändert am 05.09.1998
  • Die Mitgliederversammlung vom 03.07.2004 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 22.10.2005 hat die Änderung der §§ 16 (Weitere Vereinsorgane), 19 (Auflösung des Vereins) der Satzung und § 8 der Zuchtordnung beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 29.09.2007 hat die Änderung der §§ 4 (Mitgliedschaft) und 16 (Weitere Vereinsorgane) der Satzung beschlossen. Daneben wurde die Zuchtordnung in § 8 (Zuchtzulassungsprüfung), 9 (Anerkennung ausländischer Zuchtzulassungen) und 46 (vorher; Eintragungsgebühren, jetzt: Registrierungsgebühr) geändert.
  • Die Mitgliederversammlung vom 26.09.2009 hat die Änderung der §§ 1 (Name und Sitz des Vereins), 11 (Der Vorstand), 16 (Weitere Vereinsorgane) sowie die Zuchtordnung in § 14 (Häufigkeit der Zuchtverwendung) der Satzung beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 24.09.2011 hat die Änderung der §§ 4 (Mitgliedschaft), 7 (Vereinsstrafen), 10 (Mitgliederversammlung), 12 (Obleute), 17 (Landesgruppen), 18 (Ortsgruppen) der Satzung beschlossen. Daneben wurde die Rahmensatzung der Ortsgruppe in § 4 (Mitgliedschaft) sowie die Zuchtordnung in § 1 (Allgemeine Bestimmungen), § 2 (Haltungs- und Aufzuchtbedingungen), § 8 (Zuchtzulassungsprüfung) und die Körordnung in §§ 2 (Organisation der Körung), 4 (Anmeldung zur Körung) und 13 (Körkollegium, Körkommission, Körmeister) geändert.
  • Die Mitgliederversammlung vom 14.09.2013 hat die Änderung der §§ 2 (Zweck und Aufgaben des Vereins), 10 (Mitgliederversammlung), 11 (Vorstand), 12 (Obleute), 13 (Zuchtausschuss), 16 (Weitere Vereinsorgane) und 18 (Ortsgruppen) der Satzung beschlossen. Daneben wurden die Rahmensatzung der Ortsgruppe in § 2 (Zweck und Aufgaben des Vereins) sowie die Zuchtordnung in § 18 (Allgemeine Pflichten der Züchter im Zusammenhang mit der Zuchtverwendung), § 19 (Wurfmeldung), § 22 (Wurfbesichtigung und Wurfabnahme) und die Ausführungsbestimmungen zur Zuchtplanung gemäß § 12 der Zuchtordnung in § 8 (Zuchtpläne) und die Zeitlich befristeten speziellen Zuchtprogramme für Berner, Großer Schweizer unt Entlebucher Sennenhunde sowie die Änderung des Zuchtplans Entlebucher Sennenhunde geändert.
  • Die Mitgliederversammlung vom 12.09.2015 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Daneben wurde die Neufassung der Zuchtordnung des Vereins, die Neufassung der Zeitlich befristeten speziellen Zuchtprogramme für Berner, Große Schweizer und Endlebucher Sennenhunde sowie Änderung des Zuchtplans Entlebucher Sennenhunde und die Neufassung der Ausführungsbestimmungen zur Zuchtplanung gemäß §12 der Zuchtordnung beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 16.9.2017 hat die Änderung des § 10 (Die Mitgliederversammlung) der Satzung beschlossen. Ferner wurden geändert: Zeitlich befristete spezielle Zuchtprogramme für Berner, Große Schweizer und Entlebucher Sennenhunde; Ausführungsbestimmungen zur Zuchtplanung gemäß § 12 der Zuchtordnung in § 8 (Zuchtpläne).
  • Die Mitgliederversammlung vom 14.9.2019 hat die Änderung der §§ 1, 8, 10, 12, 17, 22 und 23 der Zuchtordnung und die Änderung der §§ 10, 11, 12 und 13 der Körordnung beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 09.04.2022 hat die Änderung der §§ 1 (Name und Sitz des Vereins) und 12 (Obleute) sowie die Einfügung des neuen § 19 (Datenschutz) der Satzung beschlossen. Die bisherigen §§ 19 und 20 sind umnummeriert in §§ 20 und 21. Ferner sind die §§ 3, 5, 8, 10, 13, 20 und 32 der Zuchtordnung, die Änderung der §§ 4, 5, 7, 8 und 12 der Körordnung sowie die Bestimmungen 1.2 und 5. der Zeitlich befristeten Zuchtprogramme (für Berner) geändert worden.
  • Die Mitgliederversammlung vom 14.09.2019 hat die Änderung der §§ 2 (Zuchtwertschätzung) und 8 (Zuchtpläne) der Ausführungsbestimmungen beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 28.09.2024 hat die Änderung des § 12 (Obleute) der Satzung und § 9 (Anerkennung ausländischer Zuchtzulassungen) der Zuchtordnung beschlossen. Ferner wurde Bestimmung 4. (Zuchtprogramm Epilepsie Große Schweizer) der Zeitlich befristeten speziellen Zuchtprogramme sowie § 8 (Zuchtpläne) der Ausführungsbestimmungen geändert.
  • Die Mitgliederversammlung vom 28.09.2024 hat die Änderung des § 8 (Zuchtzulassungsprüfung) der Zuchtordnung beschlossen.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 02.07.1953. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 142 So.
  • Neue Satzung Bl. 160 SB.
  • Protokoll mit Ergänzung Bl. 166, 170 SB;
  • Protokoll Bl. 186 SB;
  • Protokolle Bl. 189, 192 SB;
  • Protokoll Bl. 195 u. 203/214 SB;
  • Protokoll Bl. 217 SB;
  • Protokoll Bl. 233 SB; Zuchtprogramme Bl. 233 a SB; Ausführungsbestimmungen Bl. 233 b SB
  • Zuchtordnung Bl. 227 SB; Vereinsgerichtsordnung Bl. 235 SB.
  • Protokoll Bl. 240 SB; Zuchtordnung Bl. 241 SB; Körordnung Bl. 242 SB.
  • Satzung gemäß § 71 BGB Bl. 248 SB.
  • Protokoll Bl. 240 SB;
  • Satzung gemäß § 71 BGB Bl. 252 SB.
  • Satzung gemäß § 71 BGB Bl. 252 SB.

Sonstige Rechtsverhältnisse

  • Seit der am 26.11.2015 erfolgten Eintragung der Neufassung der Satzung vom 12.9.2015 sind nur noch folgende Ordnungen Bestandteil der Satzung: Die Zucht- und Körordnung sowie die Vereinsgerichtsordnung. Die "Zeitlich befristete Zuchtprogramme" und "Ausführungsbestimmungen" sind Bestandteil der Zuchtordnung. Von Amts wegen eingetragen.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.