Ist nur ein persönlich haftender Gesellschaft vorhanden, vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere persönlich haftende Gesellschafter vorhanden, wird die Gesellschaft durch sämtliche persönlich haftende Gesellschafter gemeinschaftlich vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann beschlossen werden. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
252
Bernd Haeger
Bad Oldesloe
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten 252
Jan Haeger
Bad Oldesloe
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten 275
Philip Plötze-Martin
Feldhorst
275
Carsten Schütt
Feldhorst
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.