Handelsregister · VR 670001

Registerinformationen

Schwarzwaldverein Schopfheim-Steinen e.V. · Amtsgericht Freiburg

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Schwarzwaldverein Schopfheim-Steinen e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Schopfheim

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 670001
Gericht
Amtsgericht Freiburg
Letzte Eintragung
12.06.2026
Abrufstand
16.07.2026
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Marita Martha Sütterlin

Schopfheim

Vorstand

Andreas Klatt

Schopfheim

Vorstand

Matthias Schwald

Schopfheim

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Satzung vom 06.09.1899 mit mehrfachen Änderungen; zuletzt geändert am 19.01.1991.
  • Die Mitgliederversammlung vom 14.02.2020 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 28.05.2025 hat die Änderung der Satzung in § 8 (Vorstand) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 13.03.2026 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz und Zugehörigkeit) und in § 7 (Mitgliederversammlung) beschlossen.

Freitext

  • Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 27.05.2014.
  • Tag der ersten Eintragung: 30.04.1901
  • Satzung: AS 313 ff.
  • Änderungsbeschluss: AS. 385 ff. Satzung: AS. 389 ff.

Sonstige Rechtsverhältnisse

  • Mit dem Verein (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 13.03.2026 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag der Verein "Schwarzwaldverein Steinen e.V.", Steinen (Amtsgericht Freiburg i. Br. VR 410017), verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.