Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der erste Vorsitzende und der zweite Vorsitzende. Sie sind je einzelvertretungsberechtigt. Anstelle des ersten und zweiten Vorsitzenden kann der Verein durch ein gleichberechtigtes Gremium aus bis zu drei Personen vertreten werden. Das Gremium ist gemeinschaftlich zur Vertretung berechtigt.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Heidemarie Ducke
Sindelfingen-Darmsheim
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 23.01.1982 zuletzt geändert am 22.01.2010
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 29.09.2014.
Tag der ersten Eintragung: 06.04.1982
Satzung: Sonderband Blatt 2 - 7, 51 - 57
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