Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden. Jeder ist einzelvertretungsberechtigt. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist wie folgt beschränkt: Der 1. Vorsitzende ist befugt, über Ausgaben bis zu 200,00 € im Einzelfall, jedoch insgesamt höchstens 500,00 € im laufenden Geschäftsjahr zu verfügen. Mehrausgaben bedürfen der Zustimmung der Vorstandschaft
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Manfred Herbert Krauß
Biberach
Vorstand
Manuela Schätzle
Biberach
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 11.04.1987
Die Mitgliederversammlung vom 25.03.2017 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 12.12.2014.
Tag der ersten Eintragung: 15.02.1988
Aktuelle Satzung AS 131 ff.
Ändeungsbeschluss AS 119 ff.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.