Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus zwei jeweils einzelvertretungsberechtigten Personen. Die Vertretungsmacht des Vorstandes, ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke (und grundstückseigene Rechte) sowie außerdem zur Aufnahme eines Kredits von mehr als 10.000,-EUR (i.W. zehntausend Euro) die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Christine Menke
Wolpertshausen
Vorstand
Renate Bauer
Heidenheim - Hechlingen am See
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 09.10.2007 zuletzt geändert am 18.02.2013
Die Mitgliederversammlung vom 22.02.2022 hat die Änderung der Satzung in § 8 (Vorstand) und § 10 (Mitgliederversammlung) beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 02.07.2015.
Tag der ersten Eintragung: 13.11.2007
Satzung: Sonderband Blatt 6/9, 26/29, 46/48
Änderungsbeschluss: Sonderband Blatt 64; Wortlaut der Satzung: Sonderband Blatt 65
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.