Handelsregister · VR 2538

Registerinformationen

SCHWANENRITTERORDEN ZU BRANDENBURG-ANSBACH e.V. - Orden der Ritter Unserer Lieben Frau zum Schwan - Der lateinische Namen des Vereins lautet: Ordo Equitatus Cygni Brandenburgensis (OECB) · Amtsgericht Nürnberg

Unternehmen

Stammdaten

Firma
SCHWANENRITTERORDEN ZU BRANDENBURG-ANSBACH e.V. - Orden der Ritter Unserer Lieben Frau zum Schwan - Der lateinische Namen des Vereins lautet: Ordo Equitatus Cygni Brandenburgensis (OECB)
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Nürnberg

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 2538
Gericht
Amtsgericht Nürnberg
Letzte Eintragung
13.01.2015
Abrufstand
03.04.2026
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Thomas Reimer

Neumarkt i.d.OPf.

Vorstand

Bernd Kipper

Quierschied

Vorstand

Markus Frankl M.A.

Würzburg

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Satzung vom 25.05.1980 zuletzt geändert am 25.05.2000
  • Die Mitgliederversammlung vom 16.06.2007 hat die Änderung der §§ 13 Abs.3 und 4 (Schiedsgericht) und 14 Abs.1 (Rechnungsprüfer) der Satzung beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 31.05.2014 hat die Änderung der §§ 9 (Erweiterter Vorstand) und 15 (Urkunden und Insignien) der Satzung beschlossen.

Sonstige Rechtsverhältnisse

  • Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden (Ordensmeister), dem zweiten Vorsitzenden (Kanzler) und dem dritten Vorsitzenden (Schatzmeister).

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 03.08.1992. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 8 So.
  • Protokoll Bl.39 SB;
  • Protokoll Bl.43 ff.SB;
  • Protokoll Bl. 48 ff. SB;
  • Satzung Bl. 57-67 SB; Protokoll Bl. 68-71 SB;

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.