Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Der Übergang der in dem Betrieb des Geschäfts des bisherigen Inhabers, Josef Anton Schwahl in Worms-Horchheim, begründeten Forderungen und Verbindlichkeiten ist bei dem Übergang des Geschäfts auf Hans Stefan Müller ausgeschlossen.
Der Übergang der in dem Betriebe des Geschäfts entstandenen Verbindlichkeiten und Forderungen ist beim Erwerb des Geschäfts durch den neuen Inhaber ausgeschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 16.04.1986 Dieses Blatt ist bei gleichzeitiger Konzentration der Registergerichte zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und an die Stelle des bisherigen Registerblattes des Amtsgerichtes Worms HRA 1134 getreten. Freigegeben am 16.01.2006.
Bl. 3 - 5 Sdbd.
Fall 5
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.