Handelsregister · VR 6080

Chronologischer Auszug

schwäbische mund. art e.v. · Amtsgericht Stuttgart

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 26.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
schwäbische mund. art e.v.

b)
Stuttgart
a)
Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und zwei
Stellvertretern.

Jeder vertritt allein.

Zu Rechtsgeschäften deren Wert im Einzelfall 5.000,00
DM übersteigt, und zur Begründung von
Arbeitsverhältnissen oder Dauerschuldverhältnissen
bedarf der Vorstand der Zustimmung des
Gesamtvorstandes.

Dieser ist bei Anwesenheit von 5 Mitgliedern
beschlußfähig. Beschlüsse können, wenn kein Mitglied
des Vorstands widerspricht, auch telefonisch, schriftlich
oder per Telefax gefaßt werden.

b)
Vorsitzende:
Früh, Sigrid, geb. Schlotterbeck,
Literaturwissenschaftlerin, Kernen i. R.
Stellvertreter:
Rehm, Manfred Heinrich, Rechberghausen, *XX.XX.XXXX
Stellvertreter:
Weier, Heinrich, Fellbach, *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 31.10.1997
a)
10.10.2005
Tröger

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
10.10.2005.
Tag der ersten Eintragung:
30.01.1998
Satzung:
Sonderband
Blatt 4/10
2b)
Bestellt als
Stellvertreterin:
Mickler, Anja, Aichelberg, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Stellvertreter:
Weier, Heinrich, Fellbach, *XX.XX.XXXX
a)
21.04.2008
Skubinna
3a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Der Vorstand (§ 26 BGB) besteht aus dem Vorsitzenden
und bis zu zwei Stellvertretern des Vorsitzenden.

Jeder vertritt allein.

Zu Rechtsgeschäften deren Wert im Einzelfall 5.000,00
DM übersteigt, und zur Begründung von
Arbeitsverhältnissen oder Dauerschuldverhältnissen
bedarf der Vorstand der Zustimmung des
Gesamtvorstandes.

b)
Bestellt als
Stellvertreter:
Paul, Rudolf, Neustetten, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorsitzender:
Holota, Peter, Waiblingen, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vorsitzende:
Früh, Sigrid, geb. Schlotterbeck,
Literaturwissenschaftlerin, Fellbach
Nicht mehr
Stellvertreter:
Rehm, Manfred Heinrich, Eislingen, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Stellvertreterin:
Mickler, Anja, Aichelberg, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 20.03.2010 hat die Änderung der Satzung in § 2
(Vereinszweck), § 7 (Vorstand), § 9 (Beschlussfassung), § 10 (Mitgliederversammlung), §
17 (Anfallberechtigung) beschlossen.
a)
27.07.2010
Skubinna

b)
Änderung der Satzung
Sonderband 1
Blatt 22
Wortlaut der Satzung (§ 71 Abs.
1 S. 3 BGB)
Sonderband 1
Blatt 23
4b)
Bestellt als
Vorsitzender:
Dr. Wulz, Wolfgang, Herrenberg, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vorsitzender:
Holota, Peter, Waiblingen, *XX.XX.XXXX
a)
10.04.2012
Kunze
5b)
Bestellt als
Stellvertreter:
Pfitzer, Helmut E., Markgröningen, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Stellvertreter:
Jauch, Pius, Bösingen, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Stellvertreter:
Paul, Rudolf, Neustetten, *XX.XX.XXXX
a)
14.08.2013
Kunze
6b)
Bestellt als
Stellvertreterin:
Essinger, Sabine, Besigheim, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Stellvertreter:
Pfitzer, Helmut E., Markgröningen, *XX.XX.XXXX
a)
07.01.2016
Kunze
7a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Der Vorstand (§ 26 BGB) besteht aus dem Vorsitzenden,
bis zu zwei Stellvertretern und dem Schatzmeister.
Jeweils zei von ihnen vertreten gemeinsam.
Zu Rechtsgeschäften deren Wert im Einzelfall 2.500,00
EUR übersteigt, und zur Begründung von
Arbeitsverhältnissen oder Dauerschuldverhältnissen
bedarf der Vorstand der Zustimmung des
Gesamtvorstandes.

b)
Bestellt als
Schatzmeister:
Miller, Vitus, Stuttgart, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 01.04.2017 hat die Änderung der Satzung in § 2
(Vereinszweck), § 5 (Mitgliedsbeitrag), § 7 (Vorstand), § 8 (Kassenprüfung) (neu eingefügt),
§ 10 jetzt § 11 (Die Mitgliederversammlung), § 13 Durchführung der
Mitgliederversammlung), § 14 (Nachträgliche Anträge zur Tagesordnung) und § 18
(Anfallberechtigung) beschlossen.
a)
11.07.2017
Kunze

b)
Satzung:
Sonderband
Blatt 39
8b)
Bestellt als
Schatzmeister:
Schuh, Horst, Rottenburg am Neckar, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Schatzmeister:
Miller, Vitus, Stuttgart, *XX.XX.XXXX
a)
03.05.2023
Winddecker

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.