Handelsregister · HRB 764916

Chronologischer Auszug

Schwäbische BauWerk Verwaltung GmbH · Amtsgericht Stuttgart

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 24.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Schwäbische BauWerk Verwaltung GmbH

b)
Stuttgart
Geschäftsanschrift:
Leuschnerstraße 40, 70176 Stuttgart

c)
Tätigkeit im Immobilienbereich; Erwerb und
Verwaltung eigener Immobilien und
Grundstücke, Vermietung und Verpachtung
eigener Immobilien, sämtliche Tätigkeiten
als Bauherr, Verwaltung eigenen
Vermögens.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen.

b)
Geschäftsführer:
Ruisinger, Marc-René, Stuttgart, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 11.04.2018.
a)
30.04.2018
Weiss
2b)
Mit der

"Marc-René Ruisinger Immobilien GmbH", Stuttgart
(Amtsgericht Amtsgericht Stuttgart HRB 759474)

wurde am 27.05.2021 ein
Gewinnabführungsvertrag
abgeschlossen, dem
die Gesellschafterversammlungen am selben Tag zugestimmt
haben.
Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug
genommen.
a)
30.06.2021
Wenzel

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.