Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 26.07.2001
Die Mitgliederversammlung vom 26.11.2010 hat die Änderung der §§ 1 (Name, Sitz, Geschäftsjahr), 2 (Zweck und Aufgaben), 4 (Mitgliedschaft), 5 (Beendigung der Mitgliedschaft), 6 (Mitgliedsbeitrag), 8 (Vorstand), 9 (Aufgaben und Zuständigkeit des Vorstands), 10 (Verwaltungssitzung), 11 (Berufung der Mitgliederversammlung), 12 (Schriftführer), 13 (Kassier), 14 (Kassenrevisoren), 16 (Platzwart/Bauausschuss), 17 (Abrichtewarte) und 20 (Auflösung des Vereins) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 29.01.2016 hat die Änderung des § 20 (Auflösung des Vereins) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 23.02.2018 hat die Änderung der §§ 8 (Vorstand) und 9 (Aufgaben und Zuständigkeit des Vorstands) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 21.02.2025 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem 1. und dem 2. Vorsitzenden.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 10.01.2002. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 6 ff. SB;