Der 1. Vorsitzende vertritt den Verein allein, der 2.Vorsitzende und der Schatzmeister vertreten ihn gemeinsam, gerichtlich und außergerichtlich im Sinne des §26 BGB. Bei Rechtsgeschäften ab 500,00 DEM im Einzelfall und Grundstücksgeschäften jeglicher Art einschließlich der Aufnahme von Belastungen, bedarf der Vorstand der vorherigen Zustimmung des Vereinsausschusses oder, wenn dieser eine Entscheidung ablehnt, der vorherigen Zustimmung der Mitgliederversammlung.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Josef Schneider
Wolkertshofen
Vorstand
Thomas Schneider
Wolkertshofen
Vorstand
Alfred Eder
Bergheim-Unterstall
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 28.12.1980 zuletzt geändert am 23.02.1986
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 29.01.1981. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 5 ff. SB;
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.