1. Die Koordination der zur Schuster & Walther IT-Gruppe gehörenden Unternehmen. 2. Der Vertrieb von EDV-Komplettlösungen einschließlich aller erforderlichen Dienstleistungen, wie Projektierung, Schulung und externer Betreuung sowie alle Leistungen im Zusammenhang mit EDV-, Telekommunikations- sowie Kopiersystemen, insbesondere deren Wartung und Reparatur.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Harald Tews
Pettstadt
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 31.05.2000 zuletzt geändert am 31.05.2001
Die Hauptversammlung vom 09.10.2007 hat die Änderung der §§ 1 (Firma, Sitz) 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 27.06.2013 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 100.000,00 EUR und die Änderung des § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) der Satzung beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Schuster & Walther IT-Business GmbH (Amtsgericht Nürnberg HRB 13078)
Genehmigtes Kapital
Der Vorstand ist durch Beschluß der Hauptversammlung vom 31.05.2001 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 25.10.2005 gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 120.000 EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2000).
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 25.10.2000. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 78 ff. So.
Beschluss Bl. 111/112 SB;
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.