Handelsregister · HRB 2390

Registerinformationen

Schuster - Elektronik GmbH · Amtsgericht Fürth

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Schuster - Elektronik GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Herzogenaurach Ortsteil Niederndorf
Geschäftsanschrift
Peter-Fleischmann-Str. 30, 91074 Herzogenaurach

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 2390
Gericht
Amtsgericht Fürth
Letzte Eintragung
09.06.2010
Abrufstand
25.10.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung und Herstellung elektronischer Meßgeräte und Industrieeinrichtungen sowie die Fortführung des bisher von Herrn Alfred Schuster unter der Firma Alfred Schuster Elektronik als Alleininhaber betriebenen Unternehmens. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, vertreten und sich an solchen Unternehmen beteiligen sowie die Geschäftsführung solcher Unternehmen übernehmen, sie darf auch Zweigniederlassungen errichten.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Armin Rech

Cadolzburg

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Geschäftsführer(in)

Gabriele Rech

Cadolzburg

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 19.02.1982

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 22.06.1982. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 7 ff. So.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.