Handelsregister · VR 7652

Chronologischer Auszug

Schulverein Lemsahl-Mellingstedt e.V. · Amtsgericht Hamburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 18.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Schulverein Lemsahl-Mellingstedt e.V.

b)
Hamburg
a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.
Der 1. oder der 2. Vorsitzende ist berechtigt, Ausgaben
des Vereins in Höhe von höhstens DM 50,00 alleine zu
bewilligen, jedoch nicht mehr als insgesamt DM 100,00
im Monat.
Größere Ausgaben bedürfen der Zustimmung des
gesammten Vorstandes.

b)
2. Vorsitzende:
Pommer, Birgit, geb. Elmgren, Schulleiterin, Hamburg
1. Vorsitzender:
Herrmann, Claus, Hamburg, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 16.02.1971 zuletzt geändert am 16.09.1996
a)
03.05.2002
Horstkamp

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.

Tag der ersten Eintragung:
04.11.1971
2b)
Ausgeschieden:
1. Vorsitzender:
Herrmann, Claus, Hamburg, *XX.XX.XXXX
Eingetreten:
1. Vorsitzende:
Dr. Meyer, Sonja, Hamburg, *XX.XX.XXXX
a)
20.10.2003
Meier
3b)
Ausgeschieden
2. Vorsitzende:
Pommer, Birgit, geb. Elmgren, Schulleiterin, Hamburg
Ausgeschieden
1. Vorsitzende:
Dr. Meyer, Sonja, Hamburg, *XX.XX.XXXX
Eingetreten
1. Vorsitzender:
Gimpel, Matthias, Hamburg, *XX.XX.XXXX
Eingetreten
2. Vorsitzender:
Kändler, Bernd, Hamburg, *XX.XX.XXXX
a)
17.10.2008
Breitkopf
4a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt den Verein einzeln.

Der 1. oder der 2. Vorsitzende ist berechtigt, Ausgaben
des Vereins in Höhe von höhstens EUR 100,- alleine zu
bewilligen, jedoch nicht mehr als insgesamt EUR 500,im Monat.
Größere Ausgaben bedürfen der Zustimmung des
gesammten Vorstandes.
a)
Die außerordentliche Mitgliederversammlung vom 13.07.2009 hat die Änderung der
Satzung in § 7 beschlossen.
a)
14.07.2010
Krenzer

b)
Satzung Blatt 6, 6R Sonderband
5a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.

Der / die 1. und 2. Vorsitzende sind gemeinsam zur
Zeichnung berechtigt; gemeinsam können sie Ausgaben
des Vereins in Höhe von höchstens EUR 500,00 (in
Worten: fünfhundert Euro) im Monat bewilligen. Größere
Ausgaben bedürfen der Zustimmung des gesamten
Vorstandes.
Der Rechnungsführer ist im Auftrage des Schulvereins
zur Zeichnung ermächtigt.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 27.09.2010 hat die Änderung der Satzung in § 7
beschlossen.
a)
06.07.2011
Krenzer

b)
Satzung Blatt 13+14 Sonderband
6b)
Ausgeschieden
1. Vorsitzender:
Gimpel, Matthias, Hamburg, *XX.XX.XXXX
Eingetreten
1. Vorsitzende:
Fester, Martina, Hamburg, *XX.XX.XXXX
a)
13.08.2012
Krenzer
7a)
Die Mitgliederversammlung vom 05.05.2014 hat die Änderung der Satzung in den §§ 2, 3
und 12 beschlossen.
a)
22.07.2014
Schiller

b)
Satzung Blatt 29+30 Sonderband
8b)
Ausgeschieden
1. Vorsitzende:
Fester, Martina, Hamburg, *XX.XX.XXXX
Eingetreten
1. Vorsitzender:
Dr. Dibbern, Felix Florian, Hamburg, *XX.XX.XXXX
a)
13.01.2020
Krenzer

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.