Handelsregister · VR 130350

Chronologischer Auszug

Schulverein Freiherr-vom-Stein-Realschule Nordhorn e.V. · Amtsgericht Osnabrück

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 19.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitz, Geschäftsanschrift, Empfangsberechtigtea) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Schulverein Freiherr-vom-Stein-Realschule Nordhorn e.V.

b)
Nordhorn
a)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1.
Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und der
Kassenwart.
Der Verein wird durch den 1. Vorsitzenden gemeinsam
mit dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem
Kassenwart vertreten.

b)
Erster Vorsitzender:
Havenga, Rolf, Nordhorn, *XX.XX.XXXX
Stellvertretende Vorsitzende:
Tenfelde, Christine, Nordhorn, *XX.XX.XXXX
Kassenwart:
Fangmeyer, Helmut, Diplom-Ingenieur, Nordhorn
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 21.04.1989
a)
22.09.2006
Stiller

b)
Satzung Blatt 2 ff der Akten

Tag der ersten Eintragung:
23.06.1989
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV neugefasst worden und
bei gleichzeitiger Änderung der
örtlichen Zuständigkeit an die
Stelle des bisherigen
Registerblattes VR 544
Amtsgericht Nordhorn getreten.
Freigegeben am 22.09.2006.
2b)
Nicht mehr
Erster Vorsitzender:
Havenga, Rolf, Nordhorn, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Stellvertretende Vorsitzende:
Tenfelde, Christine, Nordhorn, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
stellvertretende Vorsitzende:
Jörling, Manuela, Nordhorn, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
1. Vorsitzende:
Veldboer, Brigitte, Nordhorn, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 18.05.2006 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck
des Vereins) und § 13 (Kassenprüfer) beschlossen.
a)
22.09.2010
Brockfeld

b)
Beschluss Blatt 61-63 der Akten
Satzung Blatt 67-75 der Akten

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.