Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende, der Schriftführer, der Schatzmeister und der stellvertretende Schatzmeister. Je zwei dieser Vorstandsmitglieder sind gemeinsam vertretungsberechtigt, wobei jedoch stets der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende mitwirken muß.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Marlyn Nöcker
Hilden
Vorstand
Stephan Kallenberg
Hilden
Vorstand
Andreas Benoit
Hilden
Vorstand
Carolyn May
Hilden
Vorstand
Robert Schirmer
Hilden
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 27.11.1972 mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 16.10.2000 geändert.
Die Mitgliederversammlung vom 06.11.2006 hat die Änderung der Satzung in § 6 (Vorstand) beschlossen und um eine Position (stellvertretender Schatzmeister) erweitert. Die §§ 6.1 (Beisitzer) und 10 (Geschlechterneutralität) sind hinzugekommen.
Durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 18.10.2011 ist die Satzung insgesamt neu gefasst.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 06.02.1973 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 02.09.2003.
Satzung Blatt I Beschluss Blatt II, III, IV
Zuständigkeit des Registergerichts zum 01.10.2009 geändert durch Artikel 2 der VO zur Änderung der VO über die elektr. Registerführung und die Zuständigkeit der Amtsgerichte in Nordrhein-Westfalen in Registersachen.Bisher Amtsgericht Langenfeld (Rhld.), nunmehr Amtsgericht Düsseldorf
Satzung Blatt I der Akten
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