Handelsregister · VR 30097 früher Amtsgericht Langenfeld

Registerinformationen

Schulverein des Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasiums · Amtsgericht Düsseldorf

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Schulverein des Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasiums
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Hilden

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 30097 früher Amtsgericht Langenfeld
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Letzte Eintragung
25.04.2024
Abrufstand
20.03.2026
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Marlyn Nöcker

Hilden

Vorstand

Stephan Kallenberg

Hilden

Vorstand

Andreas Benoit

Hilden

Vorstand

Carolyn May

Hilden

Vorstand

Robert Schirmer

Hilden

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Satzung vom 27.11.1972 mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 16.10.2000 geändert.
  • Die Mitgliederversammlung vom 06.11.2006 hat die Änderung der Satzung in § 6 (Vorstand) beschlossen und um eine Position (stellvertretender Schatzmeister) erweitert. Die §§ 6.1 (Beisitzer) und 10 (Geschlechterneutralität) sind hinzugekommen.
  • Durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 18.10.2011 ist die Satzung insgesamt neu gefasst.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 06.02.1973 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 02.09.2003.
  • Satzung Blatt I Beschluss Blatt II, III, IV
  • Zuständigkeit des Registergerichts zum 01.10.2009 geändert durch Artikel 2 der VO zur Änderung der VO über die elektr. Registerführung und die Zuständigkeit der Amtsgerichte in Nordrhein-Westfalen in Registersachen.Bisher Amtsgericht Langenfeld (Rhld.), nunmehr Amtsgericht Düsseldorf
  • Satzung Blatt I der Akten

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.