Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
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Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Vorstand faßt seine Entscheidungen mit einfacher Mehrheit. Er ist jedoch nur beschlußfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.
Tag der ersten Eintragung: 19.07.1994 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 11.10.2006.
Fall 2
Fall 3
Fall 4
Fall 5
Fall 6
Satzung
Satzung vom 02.03.1994 zuletzt geändert am 13.06.1994
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.