Handelsregister · HRB 4800

Chronologischer Auszug

Schulte Verwaltungs-GmbH · Amtsgericht Arnsberg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 30.01.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Schulte Verwaltungs-GmbH

b)
Balve

c)
Verwaltung und Geschäftsführung eines
Gewerbebetriebes, insbesondere die
Geschäftsführung und Vertretung der Firma
Schulte & Becker GmbH & Co. KG.
50.000,00
DEM
a)
Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln.

b)
Geschäftsführer:
Schulte, Johannes, Kaufmann, Balve-Beckum
mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 03.02.1984 zuletzt geändert am
10.04.1984
a)
19.03.2003
Hüls

b)
Tag der ersten
Eintragung: 15.08.1985
Tag der letzten
Eintragung:13.07.1992
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und bei gleichzeitiger
Änderung der örtlichen
Zuständigkeit an die
Stelle des bisherigen
Registerblattes HRB 402
Amtsgericht Menden
getreten.
Freigegeben am
19.03.2003.
2b)
Geschäftsanschrift:
In der Ballschlade 7, 58802 Balve
b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Schulte, Andrea, Balve, *XX.XX.XXXX
mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
16.02.2010
Pehle

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.