Zweck der Genossenschaft ist die Förderung des Erwerbs und der Wirtschaft ihrer Mitglieder durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb (Förderung der Bildung und Erziehung der Kinder der Mitglieder). Die Genossenschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung, und zwar insbesondere durch den Betrieb der Eichenschule - staatlich anerkanntes Gymnasium in freier Trägerschaft - in Scheeßel. Die Genossenschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Hans-Erik Meyer
Scheeßel
Vorstand
Jana Opitz-Denell
Bothel
Vorstand
Marsha Weseloh
Scheeßel
Vorstand
Hartwig Meyer
Scheeßel
Vorstand
Thorsten Behrens
Scheeßel
vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Vorstandsmitglied oder einem Prokuristen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Zwei Vorstandsmitglieder, darunter der Vorsitzende oder stellvertretende Vorsitzende oder ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen sind jeweils vertretungsberechtigt.
Tag der ersten Eintragung: 26.08.1949 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 20.07.2006.
Satzung
Statut vom 12.11.1948 zuletzt geändert am 21.06.2004
Die Generalversammlung vom 23.01.2008 hat die Änderung bzw. Neufassung des Statuts insgesamt beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Das Geschäftsjahr beginnt am 01.08. und endet am 31.07. des Folgejahres. Für 2004 wird vom 01.01.2004 bis 31.07.2004 ein Rumpfgeschäftsjahr gebildet.
Die Bekanntmachungen der Genossenschaft werden unter ihrer Firma in der Rotenburger Kreiszeitung, der Jahresabschluss und die in diesem Zusammenhang offenzulegenden Unterlagen werden, soweit gesetzlich vorgeschrieben, im elektronischen Bundesanzeiger unter der Firma der Genossenschaft bekannt gemacht. Bei der Bekanntmachung sind die Namen der Personen anzugeben, von denen sie ausgeht. Ist die Bekanntmachungin einem dieser Blätter unmöglich, so wird bis zur Bestimmung anderer Bekanntmachungsorgane durch die Generalversammlung diese durch unmittelbare Benachrichtigung sämtlicher Mitglieder einberufen. In allen übrigen Fällen erfolgen die Veröffentlichungen bis zur Bestimmung anderer Bekanntmachungsorgane im elektronischen Bundesanzeiger.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.