Handelsregister · VR 520868
Historischer Auszug
Schulförderverein MTWAPA-Village/Kenia e.V. · Amtsgericht Mannheim
Registerinhalt vor der elektronischen Umschreibung
Historische Registerseiten
Die eingescannten historischen Registerseiten werden als geschützte Vorschau des lokal archivierten Auszugs dargestellt. Das Originaldokument wird nicht zum Download angeboten.
-
Amtsgericht
Rastatt
a)
Allgemeine
Vertretungsregelung
Vereinsregister
a)
Satzung
Eintra-
b)
Sitz
b)
Vertretungsberechtigte
und
b)
Sonstige
Rechtsverhältnisse
a)
Tag
der
Eintragung
gung
besondere
Vertretungsbefugnis
b)
Bemerkungen
1
2
3
4
5
1
a)
Schulförderverein
MTWAPA-Village/Kenria
e.V.
b)
Durmersheim
1.
Vorsitzende:
2.
Vorsitzende:
Kassiererin:
Monika
Zimmermann,
geb-
Trinks,
Durmersheim,
geb.
25.8.1941
Dr.
Monika
Stade,
Karlsruhe,
geb.
27.2.1966
"Jane
Schaible,
Karlsruhe,
geb.
31.7.1952
Die
Satzung
ist
am
2.
August
2001
mit
Nachtrag
vom
31.
Oktober
2001
errichtet.
Der
Verein
wird
gerichtlich
und
außergerichtlich
vertreten
durch
den
1.
Vorsitzenden,
den
2.
Vorsitzenden
und
den
Kassierer.
Je
zwei
Vorstandsmitglieder
vertreten
gemeinschaftlich.
a)
23.
November
2001
b)
Satzung
Bl.
9
-
13
Beschluss
Bl.
27-29
RS
121
(Rückseite)
Karteiblatt
VR
-
(VB
3.99)
Aufgrund
der
Verordnung
vom
03.06.2014
ist
die
Zuständigkeit
zur
Registerführung
auf
das
Amtsgericht
Mannheim
übergegangen.
Dem
bisherigen
Amtsgerichtsbezirk
Rastatt
wurde
die
Kennziffer
52
zugeordnet.
Das
Registerzeichen
wird
unter
Voranstellung
dieser
Kennziffer
und
Beibehaltung
der
bisherigen
Ordnungsnummer
sechsstellig
fortgeführt,
Zwischenräume
werden
hierbei
durch
Nullen
aufgefüllt.
Fortsetzung
auf
dem
ten
Blatt
r
Amtsgericht
Vereinsregister
Nr.der
a)
Name
a)
Allgemeine
Vertretungsregelung
a)
Satzung
Eintra-
b)
Sitz
b)
Vertretungsberechtigte
und
b)
Sonstige
Rechtsverhältnisse
a)
Tag
der
Eintragung
gung
besondere
Vertretungsbefugnis
b)
Bemerkungen
ı
7
2
3
4
>
RS
121
Karteiblatt
VAR
-
(VB
3.99)
Fortsetzung
Rückseite
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.