Gesellschaftszweck ist die Förderung der Aus-, Fort- und Weiterbildung in den sozialen (sozialpflegerischen und sozialpädagogischen) Berufen und damit die Förderung der Volks- und Berufsbildung.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Andreas Schwarz
Stuttgart
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 26.11.2002 und 03.06.2003
Die Gesellschafterversammlung vom 12.05.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand) und in weiteren Bestimmungen beschlossen.
Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
Die Gesellschafterversammlung vom 20.07.2016 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 23.07.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gesellschaftszweck), § 7 (Geschäftsführung der Gesellschaft), § 8 (Vertretung der Gesellschaft), § 9 (Gesellschafterversammlung), § 10 (Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung), § 11 (Gesellschafterbeschlüsse) und § 12 (Schriftliche Abstimmung) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 07.02.2025 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 07.09.2005.
Tag der ersten Eintragung: 27.06.2003
Gesellschaftsvertrag: Sonderband Blatt 5, 9
Fall 11
Fall 12
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.