Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und dem dritten Vorsitzenden. Jedes Vorstandsmitglied ist einzelvertretungsberechtigt. Für Rechtsgeschäfte über Grundvermögen und für die Bestellung oder Löschung von Hypotheken, Grundschulden und anderen dinglichen Rechten ist die gemeinsame Vertretung durch den gesamten Vorstanderforderlich. Die Einzelvertretungsberechtigung gilt nicht für Geschäfte zwischen dem Verein und Vorstandsmitgliedern des Vereins.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Brigitte Verena Arnold-Eichler
Freiburg im Breisgau
Vorstand
Veronika Kintzel
Donaueschingen
Vorstand
Regine Meyer
Villingen-Schwenningen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 14.12.2024.
Die Mitgliederversammlung vom 17.03.2025 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck des Vereins) beschlossen.
Freitext
Satzung: AS 13 ff
Satzung: AS 69 ff
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